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Baden-Württemberg: Landesbasisfallwert 2021 steigt auf 3.750,41 Euro

Baden-Württemberg: Landesbasisfallwert 2021 steigt auf 3.750,41 Euro (BWKG).



Baden-Württemberg: Erhöhter Landesbasisfallwert bringt den Kliniken zusätzliche Mittel. Die Krankenkassen stellen somatischen Krankenhäusern in Baden-Württemberg in diesem Jahr rund 10 Milliarden Euro zur Verfügung
Stuttgart, 08.03.2021 – Die Krankenkassen des Landes haben sich mit der
Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) zum 1. März 2021 auf
eine Anhebung des Landesbasisfallwerts um 2,1 Prozent auf 3.750,41 Euro
geeinigt. Bislang einmalig: Um die ersten beiden Monate des Jahres vor
Umsetzung der Erhöhung zu kompensieren, zahlen die Krankenkassen ab 01.03.2021
bis 31.12.2021 einen Betrag in Höhe von 3.763,00 Euro. Insgesamt stellen
gesetzliche und private Krankenversicherung den Kliniken so rund 10 Milliarden
Euro für dieses Jahr zur Verfügung. Den Partnern der Selbstverwaltung im Land
ist es damit trotz der besonders schwierigen Pandemiebedingungen gelungen, ihre
Handlungsfähigkeit unter Beweis zu stellen.

„Seit Frühjahr 2020 stellt die Corona-Pandemie das Gesundheitswesen vor immer
neue Herausforderungen. Es ist beruhigend, dass die Krankenhäuser im Land auch
in dieser schwierigen Situation ein verlässlicher Partner sind und einen
exzellenten Job machen“, stellt Vorstandsvorsitzender Johannes Bauernfeind von
der AOK Baden-Württemberg fest. „Vor diesem Hintergrund haben die
Verhandlungspartner einen für alle Beteiligten auskömmlichen Kompromiss in
herausfordernden Zeiten gefunden.“

Biggi Bender, Leiterin der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg, betont für
die B 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg: „Die Krankenkassen sichern
durch diese Einigung die Liquidität der Krankenhäuser im Land, damit sie auch
in schwierigen Zeiten ihren Aufgaben bei der Versorgung der
Krankenhauspatientinnen und -patienten nachkommen können.“

„Die Krankenhäuser geben den Menschen im Land gerade in der Pandemie
Sicherheit, weil sie alles dafür tun, die medizinische Versorgung bestmöglich
sicherzustellen“, stellt der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen
Krankenhausgesellschaft (BWKG), Detlef Piepenburg, heraus. „Damit das gelingen
kann, müssen die Kliniken ihrerseits wirtschaftlich abgesichert sein. Mit der
vorliegenden Vereinbarung leisten Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft im
Rahmen ihrer gesetzlich vorgegebenen Möglichkeiten einen wichtigen Beitrag
dazu“, so Piepenburg.

Zusatzinformationen für die Redaktionen:

Die Krankenkassen im Land und die Baden-Württembergische
Krankenhausgesellschaft legen jährlich in gemeinsamen Verhandlungen den
Landesbasisfallwert (LBFW) fest. Der jahresdurchschnittliche
Landesbasisfallwert mit Ausgleichen wird um 2,1 Prozent von 3.672,40 Euro auf
3.750,41 Euro erhöht. Um die ersten beiden Monate vor Umsetzung der Erhöhung zu
kompensieren und die Liquidität der Krankenhäuser zu unterstützen, zahlen die
Krankenkassen ab 01.03.2021 bis 31.12.2021 einen Betrag in Höhe von 3.763,00
Euro. Auf dem LBFW beruhen die sogenannten Fallpauschalen. Diese bilden mit Zu-
und Abschlägen die Grundlage für die Abrechnung der somatischen Krankenhäuser.
Die Krankenkassen zahlen damit durchschnittlich deutlich mehr Geld pro
stationärer Behandlung an die somatischen Krankenhäuser als 2020.

Über den Landesbasisfallwert stellen die Kassen den Kliniken 2021 über 7
Milliarden Euro zur Verfügung. Hinzu kommen Kosten für Pflegepersonal, die die
Krankenkassen den Kliniken seit dem Jahr 2020 vollständig erstatten. Hierfür
werden mindestens weitere 1,9 Milliarden Euro pro Jahr zur Zahlung kommen. Über
weitere Entgelte und Zuschläge werden 0,9 Milliarden Euro erlöst. Insgesamt
liegt die Vergütung für die somatischen Krankenhäuser in Baden-Württemberg bei
fast 10 Milliarden Euro.

Quelle: BWKG, 08.03.2021

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