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Schweiz: Durchbruch für ambulante Pauschalen

Durchbruch für ambulante Pauschalen: Parlament stellt die Weichen für den Tarif der Zukunft (HPlus).



Die vereinigte Bundesversammlung hat in ihrer Schlussabstimmung die Weichen gestellt für die nationale Einführung von ambulanten Pauschalen. Gemeinsam mit dem ebenfalls beschlossenen nationalen Tarifbüro ist damit der Weg frei, um den Tarif der Zukunft zu gestalten. Der
wegweisende Entscheid des Parlaments ermöglicht die Ausarbeitung eines intelligenten Tarifs, der endlich Transparenz schafft und die Kostenentwicklung dämpft.
Mit dem gut durchdachten ersten Kostendämpfungspaket hat der Gesetzgeber den
Tarifpartnern eine grosse Verantwortung übertragen. Er verpflichtet sie, ihre Kompetenzen
gebündelt einzubringen, um einen Tarif zu entwickeln, der das hohe Niveau des
schweizerischen Gesundheitswesens langfristig sichert. Sämtliche Tarifpartner sind aufgerufen, gemeinsam Lösungen
zu entwickeln, die es erlauben, dieses Ziel im Sinne der Patientinnen und Patienten, der
Ärzteschaft, der Spitäler und der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler zu erreichen. Gleichzeitig kann damit
die jahrelange Blockade im ambulanten Tarifwesen endlich überwunden werden.
Mit dem Entscheid des Parlaments werden die Vorarbeiten der letzten Monate und
Jahre belohnt, die H+, santésuisse und FMCH gleistet haben. Ziel ist es, einen möglichst hohen
Anteil von ambulanten Untersuchungen und Behandlungen pauschal abrechnen zu
können. Die neuen Pauschalen lösen zahlreiche Elemente des veralteten
Einzelleistungstarifs TARMED ab. Neben den Pauschalen werden weitere
Tarifelemente, etwa ein Zeit- oder ein Einzelleistungstarif, notwendig sein.
Diese Elemente sind durch die Tarifpartner gemeinsam zu entwickeln.
Pauschalen: gleiche Leistung, gleiche Vergütung
Mit ambulanten Pauschalen werden gleiche Operationen, gleiche medizinische
Abklärungen und gleiche Interventionen pauschal und damit immer gleich vergütet. Als Basis
werden reelle Kosten- und Leistungsdaten der Leistungserbringer dienen.
Richtige Anreize für Ärztinnen und Ärzte
Für die Ärztinnen und Ärzte sowie die Spitäler ist mit ambulanten Pauschalen
eine transparente und faire Vergütung garantiert, gleichzeitig werden die bekannten Fehlanreize
des heutigen Einzelleistungstarifs minimiert. Im Gegensatz zum
Einzelleistungstarif, der sämtliche Untersuchungen
und Behandlungen in einem hohen Detaillierungsgrad umfasst, werden mit
ambulanten Pauschalen die operativen Eingriffe und aufwendige Untersuchungen
und Behandlungen auf einfache und
klar verständliche Weise abgegolten. Mit diesen Leistungspaketen kann im
ambulanten Spitalbereich schon bald eine Mehrheit der Leistungen abgegolten
werden, je nach Fachgebiet liegt der Anteil sogar bei 70 Prozent oder höher.

Alle Kräfte für den Tarif der Zukunft bündeln
Um gemeinsam die bestmögliche Lösung zu erarbeiten, haben sich die Tarifpartner
dazu verpflichtet, die verschiedenen Tarifwerke gemeinsam weiterzuentwickeln.
Es würde dieser Logik widersprechen, jetzt bereits einen neuen
Einzelleistungstarif zu genehmigen, zumal der vorliegende
Vorschlag einer substantiellen Überarbeitung bedarf. Erst wenn ein neuer Tarif
von einer Mehrheit 2 der Leistungserbringer und Versicherer mitgetragen wird, ist ein solcher
genehmigungsfähig. Eine übereilte Genehmigung würde zudem die Arbeit der Tarifpartner im neuen
nationalen Tarifbüro vom Beginn weg stark erschweren.
Die weiteren konkreten Schritte zur Erarbeitung des neuen Tarifwerks wurden vom
Bundesrat mit dem Ziel vorgegeben, bis Ende Jahr von allen Tarifpartnern gemeinsam
überarbeitete Tarifstrukturen zur Genehmigung vorzulegen. Zu diesem Vorgehen
haben sich alle Tarifpartner mit einem
Letter of intent verpflichtet und bereits erste Schritte zur Umsetzung
eingeleitet

Quelle: HPlus, 18.06.2021

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