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Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft mit neuem Vorstand

Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft mit neuem Vorstand (Pressemitteilung).



Aus den Reihen der Mitgliedseinrichtungen wird im zweijährigen Rhythmus der Vorstand der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) gewählt. Bei der diesjährigen Mitgliederversammlung im Juli 2019 war es wieder soweit, mit einem aus Göppinger Sicht sehr erfreulichen Ergebnis: Bernhard Wehde,
Geschäftsführer (Sprecher) des Klinikums Christophsbad, wurde als Mitglied des
Vorstands, aber auch als einer der vier stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden
wiedergewählt, und Wolfgang Schmid, Kaufmännischer Geschäftsführer der ALB FILS
KLINIKEN, als Mitglied des Vorstands bestätigt - so dass bei regionalen Themen
der Landkreis Göppingen für die kommenden beiden Jahre erneut stark in diesem
Gremium präsent ist. Bernhard Wehde vertritt im Vorstand der BWKG die privaten
Träger, Wolfgang Schmid vertritt die kommunalen Träger der Landkreise.

"Ich freue mich außerordentlich über den Vertrauensbeweis der Mitglieder und
werde meine Aufgabe auch in Zukunft verantwortungsvoll ausfüllen", betonte der
Geschäftsführer (Sprecher) des Klinikums Christophsbad. Bernhard Wehde ist seit
17 Jahren bei der BWKG ehrenamtlich tätig, zunächst als Mitglied in
verschiedenen Ausschüssen und seit 2009 als stellvertretender Vorsitzender.
Wolfgang Schmid, der seit 2015 im Vorstand der BWKG aktiv ist, freut sich
ebenso über seine Wiederwahl: "Dieses Amt ist eine sehr verantwortungsvolle
Tätigkeit und ich werde mich in diesem Gremium mit voller Kraft für die Belange
der kommunalen Häuser einsetzen."

Über die BWKG

Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) vertritt als
eingetragener Verein die Interessen von Gesundheitseinrichtungen im Südwesten.
Derzeit sind 456 Träger mit 203 Krankenhäusern, 130 Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtungen sowie 616 Pflegeeinrichtungen in der BWKG
zusammengeschlossen. Darunter sind auch alle Universitätskliniken des Landes.

Quelle: Pressemitteilung, 22.07.2019

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