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Beirat diskutiert und verabschiedet Analyse zum Leistungsgeschehen der Krankenhäuser und zur Ausgleichspauschale in der Corona-Krise

Gute Patientenversorgung auch in der Corona-Pandemie stets gewährleistet, Instrument der Freihaltepauschale zur Sicherung der Krankenhäuser wirksam (Bundesgesundheitsministerium, PDF, 1,5 MB).



Die Analyse der Leistungsdaten aller deutschen Krankenhäuser zeigt, dass trotz der Aufforderung der Bundesregierung im Frühjahr 2020, planbare Leistungen zu verschieben, die stationäre Versorgung in Deutschland im ersten Pandemiejahr 2020 flächendeckend gewährleistet werden konnte. Nach einem Rückgang der
Krankenhausfälle im Frühjahr um ca. 30 Prozent, wurden auf Jahressicht im Bereich der allgemeinen Krankenhäuser 13 Prozent und im Bereich der psychiatrischen Kliniken 11 Prozent weniger Fälle als im Vorjahr versorgt. Im
Jahresdurchschnitt waren vier Prozent aller Intensivbetten mit Corona-Patientinnen und -Patienten belegt.

Im Jahr 2020 hat der Bund 10,2 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt, um
ausreichende Kapazitäten für die Versorgung von Corona-Patientinnen und
-Patienten zu gewährleisten. Damit wurden gemäß Gutachten für die Krankenhäuser
Erlösverluste vermieden. Darüber hinaus zeigt die Analyse deutlich, dass die
durch den Beirat im Frühsommer empfohlene Anpassung, die Freihaltepauschale
nach der Krankheitsschwere und der Verweildauer der Patientinnen und Patienten
und damit orientiert an den durchschnittlichen DRG-Erlösen pro Behandlungstag
zu differenzieren, die Zielgenauigkeit der Maßnahme verbessert hat.

Das Wirkprinzip weg von der pauschalen hin zur differenzierten Unterstützung
von Krankenhäusern ist auch Grundlage für die angepassten Ausgleichszahlungen,
die mit Beginn der zweiten Welle eingeführt wurden. Dabei stehen Krankenhäuser,
die in besonderem Maße für die Sicherstellung der intensivmedizinischen
Versorgung der Bevölkerung und der Behandlung von COVID-19 geeignet sind, im
Mittelpunkt der Unterstützung. Die aktuelle Rechtslage sieht vor, dass die
Ausgleichszahlungen Ende kommenden Monats auslaufen. Der Beirat hält es für
notwendig, dass die Ausgleichszahlungen über den 31. Mai 2021 hinaus verlängert
werden.

Stationäre Erlöse der Krankenhäuser gestiegen
Die ausschließlich stationären Erlöse der allgemeinen Krankenhäuser sind
durchschnittlich um 3,7 Prozent und die der psychiatrischen und
psychosomatischen Kliniken durchschnittlich um 10,6 Prozent gestiegen, wobei
die geleisteten Ausgleichszahlungen des Bundes hierfür maßgebend gewesen sind.
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass trotz des Rückgangs an Fallzahlen die
Zahlungen der gesetzlichen Krankenkassen für alle durch die Kliniken erbrachten
Leistungen um 1,7 Prozent gestiegen sind.

Einschränkend muss betont werden, dass den Wissenschaftlern weder Daten zur
Kostenentwicklung der Krankenhäuser noch zu Ursachen des Ausgabeanstiegs der
Krankenkassen vorlagen.

Umfassende Analyse zum Rückgang bestimmter Fallgruppen
Für die weitere Diskussion zu den Auswirkungen der Corona-Krise legen die
Autoren detaillierte medizinische Analysen vor. Demnach sind über alle
Diagnosegruppen die Rückgänge bei den „dringenden“ Fällen wesentlich weniger
ausgeprägt als bei den „weniger dringenden“ oder „vermeidbaren“. Insbesondere
bei den ambulant-sensitiven Fällen zeigt sich ein bleibender Rückgang. Die
Autoren schließen daraus, dass das Inanspruchnahmeverhalten der Patientinnen
und Patienten für den Rückgang der Behandlungsfälle eine deutlich größere Rolle
gespielt hat als die aktive Absage von Behandlungen durch die Krankenhäuser. In
der Folge wurden weniger Bettenkapazitäten (67 Prozent) in Anspruch genommen.
Die damit im Zusammenhang stehenden langfristigen Auswirkungen im Hinblick auf
den Rückgang bestimmter Leistungsspektren seien nicht absehbar.

Die Mitglieder des Beirats betonten, dass die Pandemie zu keinem Zeitpunkt die
stationäre Versorgung an ihre Grenzen gebracht hat. Darüber hinaus haben sie
die Hoffnung, dass die Expertise des Gremiums weiterhin genutzt wird, und auch
im Jahr 2021 die Auswirkungen der Pandemie auf die Krankenhäuser transparent
betrachtet werden.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, 30.04.2021

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