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Bundesgesundheitsminister: Wir machen den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen gerechter

Bundesgesundheitsminister: "Wir machen den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen gerechter" (Pressemitteilung).



Kabinett beschließt Entwurf des „Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung“ Berlin, 9. Oktober 2019 Der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen soll künftig fairer und zielgenauer als bisher ausgestaltet werden. Das ist das Ziel des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-FKG) von Gesundheitsminister Jens Spahn, dem das Kabinett heute zugestimmt
hat.

Wir machen den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen gerechter. Nicht die Kasse
mit den besten Finanztricks soll gewinnen, sondern die mit dem besten Service,
der besten Versorgung und dem modernsten digitalen Angebot. Die Versicherten
sollen eine faire Wahl treffen können, die Preis und Leistung berücksichtigt.
Und sie sollen bei Kassen mit überhohen Rücklagen nicht mehr Beitrag zahlen als
nötig.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Das Gesetz soll voraussichtlich im Frühjahr 2020 in Kraft treten. Es bedarf
nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Zu den wichtigsten Regelungen im Detail:

Neue Haftungsregeln
Verwerfungen im Wettbewerb, die durch die historisch entstandenen
Haftungsregelungen verursacht sind, sollen beseitigt werden. Heute zahlen bei
der Auflösung, Schließung oder Insolvenz einer Kasse zuerst die anderen
Krankenkassen der gleichen Kassenart. Künftig wird die Last fair verteilt unter
allen Krankenkassen.

Neue Verhaltensregeln für den Wettbewerb
Die Verhaltensregeln für den Wettbewerb und insbesondere für Werbemaßnahmen
werden klarer und verbindlicher definiert. Auch die Unterlassungsansprüche und
Rechtsschutzmöglichkeiten der Krankenkassen untereinander bei
wettbewerbswidrigem Verhalten werden ausgeweitet.

Neue Strukturen des GKV-Spitzenverbandes
Um eine engere und transparentere Anbindung an das operative Geschäft der
Krankenkassen zu unterstützen, werden die Strukturen des GKV-Spitzenverbandes
weiterentwickelt. Dazu wird ein neuer Lenkungs- und Koordinierungsausschuss
geschaffen, der mit Vorstandsmitgliedern der Krankenkassen besetzt ist. Künftig
soll es auch eine Frauenquote in den Entscheidungsgremien geben.

Mehr Transparenz, bessere Abstimmung und Kooperation zwischen den
Aufsichtsbehörden
Die bisher geltenden Rahmenbedingungen für den Erfahrungs- und
Meinungsaustausch der Aufsichtsbehörden der gesetzlichen Krankenkassen werden
konkretisiert, um Transparenz, Abstimmung und Kooperation zwischen den
Aufsichtsbehörden auf Bundes- und Landesebene zu stärken.

Der Finanzausgleich (RSA) wird systematisch weiterentwickelt und durch folgende
Elemente zielgenauer ausgestaltet
Regionalkomponente: Regionale Über- und Unterdeckungen im Finanzausgleich
sollen abgebaut und somit gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Krankenkassen
geschaffen werden. Zudem soll durch die Regionalkomponente der
Marktkonzentration einzelner Kassen entgegengewirkt werden.

Krankheits-Vollmodell: Künftig soll das gesamte Krankheitsspektrum (statt
bisher 50 bis 80 Krankheiten) im RSA berücksichtigt werden. Das erhöht die
Zielgenauigkeit des Finanzausgleichs und verringert Über- und Unterdeckungen
für den Großteil der Versicherten.

Risikopool: Hochkostenfälle sollen dadurch abgefedert werden, dass die
Krankenkassen für jeden Leistungsfall 80 Prozent der Leistungsausgaben
erstattet bekommen, die über 100.000 Euro pro Jahr hinausgehen.

Präventionsausgaben: Die Präventionsorientierung im RSA wird gestärkt, indem
eine Vorsorge-Pauschale eingeführt wird. Damit wird der Anreiz für
Krankenkassen gestärkt, die Inanspruchnahme von Präventionsmaßnahmen ihrer
Versicherten zu fördern.

Versichertenindividuelle Berücksichtigung von Arzneimittelrabatten:
Systematische Über- und Unterdeckungen sollen vermieden und
Wettbewerbsverzerrungen beseitigt werden. Wirtschaftlichkeitsanreize zum
Abschluss von Rabattverträgen durch die Krankenkassen bleiben erhalten.

Versuche einzelner Krankenkassen, die Diagnosestellung der Ärztinnen und Ärzte
zu beeinflussen, sollen durch die Stärkung der Manipulationsresistenz gestoppt
werden
Eine Manipulationsbremse soll sicherstellen, dass sich eine sog.
„Kodierbeeinflussung“ künftig nicht mehr lohnt: Wenn die Diagnosekodierungen
bei bestimmten Krankheiten auffällig stark steigen, bekommen alle Krankenkassen
hierfür keine Zuweisungen mehr.

Die Prüfkompetenzen des Bundesversicherungsamtes (BVA) werden deutlich
erweitert: Das neue schlagkräftigere Prüfkonzept mit einer Umkehr der
Beweislast ist rückwirkend ab dem Jahr 2013 anzuwenden.

Es wird eine Vertragstransparenzstelle für Selektivverträge der Krankenkassen
eingerichtet, um Transparenz über Verträge zu schaffen und Zusammenhänge mit
statistischen Auffälligkeiten in den RSA-Datenmeldungen erkennen zu können.

Pauschaler Ausgleich etwaiger nicht refinanzierter Tarifsteigerungen für
Pflegepersonal in den Krankenhäusern
Um in den Jahren 2018 und 2019 etwaige nicht refinanzierte Tarifsteigerungen in
der Pflege zu finanzieren, sollen die Krankenhäuser im kommenden Jahr einmalig
250 Millionen Euro erhalten. Die zusätzlichen Mittel sollen den Krankenhäusern
schnell und ohne relevanten zusätzlichen bürokratischen Aufwand zur Verfügung
gestellt werden. Die Mehrausgaben werden den Krankenkassen durch eine einmalige
Entnahme aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds kompensiert.

Abbau überhöhter Finanzreserven ab dem nächsten Jahr wirksam
Mit dem Kabinettbeschluss werden außerdem die Weichen gestellt, dass der im
Versichertenentlastungsgesetz (VEG) bereits vorgesehene Abbau überschüssiger
Finanzreserven ab dem 1. Januar 2020 beginnen kann.

Quelle: Pressemitteilung, 09.10.2019

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