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Bundesverband Geriatrie begrüßt Referentenentwurf Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz - RISG

Bundesverband Geriatrie begrüßt Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rehabilitation und intensivpflegerischen Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz - RISG) (Pressemitteilung).



Der Bundesverband Geriatrie e.V. (BV Geriatrie) begrüßt den am 13. August 2019 bekannt gewordenen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rehabilitation und intensivpflegerischen Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG). Zugang
sowie Verfahren zu einer geriatrischen Rehabilitation sollen erleichtert und
beschleunigt werden.

Der Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sieht unter anderem
vor, die Rehabilitation im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung zu
stärken. Der Vorstandsvorsitzende des BV Geriatrie, Ansgar Veer, erklärte:
"Dieser Gesetzentwurf ist ein wichtiges Signal für die Verbesserung der
Versorgung geriatrischer Patienten und macht deutlich, dass die Geriatrie
aufgrund der demografischen Entwicklung auch in den nächsten Jahren eine
zentrale Rolle in der Versorgungslandschaft einnehmen wird.“ Im Sinne des
Grundsatzes „Rehabilitation vor und bei Pflege“ hilft insbesondere die
geriatrische Rehabilitation, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, hinauszuzögern
oder deren Verschlimmerung zu verhüten. Deshalb sieht der Gesetzentwurf vor,
dass die Verordnung einer geriatrischen Rehabilitation durch einen Vertragsarzt
verbindlich wird.

Darüber hinaus dürfen die Krankenkassen von der Einschätzung im
Rehabilitationsantrag zur medizinischen Notwendigkeit der
Rehabilitationsleistung nur noch abweichen, wenn sich dies zweifelsfrei aus
einem Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen ergibt. Der BV
Geriatrie begrüßt die Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts der Patienten.
Allerdings sei die Beteiligung von Versicherten an Mehrkosten zu überdenken,
wenn sie sich für eine andere als die von der Krankenkasse ausgewählte
Rehabilitationsklinik entscheiden. Insbesondere in der Geriatrie stellen eine
wohnortnahe Versorgung und die Einbeziehung des sozialen Umfeldes wesentliche
Elemente dar. Eine weitere positive Klarstellung sei, dass geriatrische
Rehabilitationsleistungen regelhaft ambulant für 20 Behandlungstage oder
stationär für drei Wochen erbracht werden.

Quelle: Pressemitteilung, 16.08.2019

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