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Corona-Krise: Medizinische Rehabilitation in akuter Finanznot

Corona-Krise: Medizinische Rehabilitation in akuter Finanznot (Bundesverband Geriatrie).



Die Erlöse brechen weg, aber die Kosten laufen weiter. Denn bislang sieht das
Rettungspaket der Bundesregierung keine finanziellen Hilfen für den Bereich der
medizinischen Rehabilitation vor. Diesen Einrichtungen droht binnen kürzester
Zeit das Aus. Daher muss die Liquidität dieser Rehabilitationskliniken umgehend
gesichert werden.

Die Bundesregierung hat ein beispielloses Rettungspaket verabschiedet, mit dem
unter anderem das Gesundheitssystem vor dem Kollaps bewahrt werden soll. Zum
einen hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen Entwurf eines
„Gesetzes zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der
Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen“ vorgelegt.

Leider wurden keine Regelungen zur Ausgleichsfinanzierung für
Rehabilitationskliniken verankert, die derzeit zum Teil wie Krankenhäuser
heruntergefahren werden, um sich mit freien Betten auf Corona-Patienten
vorzubereiten. Diese Erlösausfälle sind teilweise erheblich. Sie können
aufgrund der größtenteils nur sehr geringen finanziellen Rücklagen der
Einrichtungen sehr zeitnahe zu einer nicht mehr ausreichenden Liquidität und
damit Zahlungsunfähigkeit der Rehabilitationseinrichtung führen.

Zum anderen bringt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil aktuell ein großes
Sozialpaket, das auch den Rettungsschirm für Rehabilitationseinrichtungen
enthält, mit Ausnahme der Gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V), auf den
Weg. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem einen Sicherstellungsauftrag der
Rehabilitationsträger für Rehabilitationseinrichtungen und -dienste vor.

Die Rehabilitationsträger, mit Ausnahme der Krankenkassen und der
Pflegeversicherung, „gewährleisten den Bestand“, indem sie monatliche Zuschüsse
an die Einrichtungen in Höhe von 75 Prozent der durchschnittlichen monatlichen
Zahlung im Vorjahr leisten. Die Regelung ist bis 30. September 2020 befristet.
Auch bei diesem Maßnahmenpaket fällt die medizinische Rehabilitation auf
Grundlage des SGB V durch das Raster, da die gesetzlichen Krankenkassen nicht
einbezogen werden.

Die Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation stellen einen wichtigen Teil
in der Versorgungskette für die Behandlung von COVID-19-Patienten dar. Der BV
Geriatrie fordert dringend eine sachgerechte Ergänzung der im Rettungspaket der
Bundesregierung niedergelegten Maßnahmen. Dazu muss die Sicherung der
Liquidität bei Rehabilitationseinrichtungen verankert werden.

Quelle: Bundesverband Geriatrie, 23.03.2020

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