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Drei Säulen für gute Pflege im Krankenhaus

Drei Säulen für gute Pflege im Krankenhaus (GKV-Spitzenverband).



Alleingelassene und überlastete Krankenpfleger in der Nachtschicht, Patienten und Patientinnen mit Schmerzen, die nach einer Krankenschwester klingeln und dann lange warten müssen, oder Pflege-Dienstpläne, die wegen Personalmangels immer wieder neu geschrieben werden müssen… Situationen, die in deutschen
Kliniken leider zum Alltag gehören. Bereits seit Jahrzehnten versucht die
Politik, die besonderen Herausforderungen der Krankenhauspflege in den Griff zu
bekommen. Von der gescheiterten Pflege-Personalregelung (PPR) aus dem Jahr 1993
über verschiedene Pflegegipfel bis zu Pflegestellen-Förderprogrammen reicht die
Bandbreite an Initiativen und Maßnahmen. Der GKV-Spitzenverband schlägt ein
Drei-Säulen-Modell für sichere, gute und bedarfsgerechte Pflege vor.

„Wir wollen sichere Pflege durch Pflegepersonaluntergrenzen, die für ein
Mindestversorgungsniveau sorgen. Wir wollen gute Pflege an jedem Krankenbett
durch eine moderne Pflegepersonalbedarfsermittlung, die digital und ohne
Zusatzdokumentation anhand einer einheitlichen Pflegedokumentation generiert
wird. Wir wollen bedarfsgerechte Strukturen für bessere Pflege am Bett, denn
viele Patientinnen und Patienten könnten oftmals ambulant versorgt werden,
wodurch Pflegekräfte mehr Zeit für die stationären Patientinnen und Patienten
gewinnen. Für die Krankenhäuser gibt es keine Ausreden mehr für Nicht-Handeln,
denn die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung finanzieren mit
ihren Beiträgen die Pflege zu 100 Prozent“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand
beim GKV-Spitzenverband.

Sichere Pflege braucht Transparenz
Bis vor vier Jahren war die Krankenhauspflege eine empirische Wüste. Es gab
keine Transparenz über die Personalbesetzung in den Krankenhäusern. Mit den
Pflegepersonaluntergrenzen und der Verpflichtung, die tatsächliche
Pflegeausstattung auf den Stationen zu melden, wurde der Schleier, was
tatsächlich auf den Stationen passiert, erstmals ein wenig angehoben. Dabei
sind Pflegepersonaluntergrenzen im Schulnotenvergleich bestenfalls eine „4“:
Gerade noch versetzt, aber alles andere als gut! Sie dienen lediglich dazu,
Patientengefährdung zu vermeiden. Und der Alltag auf vielen Stationen zeigt,
dass selbst diese Untergrenzen oft nicht erreicht werden.

In 12 Prozent aller Schichten wurden Pflegeuntergrenzen verfehlt
Von der Herzchirurgie über die Geriatrie bis zur Inneren Medizin sind für zwölf
„pflegesensitive Bereiche“ verpflichtende Mindestvorgaben, die
Pflegepersonaluntergrenzen, festgelegt, um Patientengefährdung zu vermeiden.
„Im Durchschnitt der 1300 Krankenhäuser, für die Pflegepersonaluntergrenzen
gelten, sind 12 Prozent aller Schichten unterbesetzt. Nicht mal das Mindestmaß
an Pflegepersonal ist dort vorhanden. Das ist für die Patientinnen und
Patienten und für das Pflegepersonal eine gesundheitsgefährdende Zumutung! Und
wenn es um Schlaganfälle geht, ist es besonders dramatisch: In den
neurologischen Schlaganfalleinheiten wird sogar in jeder fünften Schicht noch
nicht einmal die Mindestanzahl an Pflegekräften erreicht, um die Sicherheit der
Pflege zu gewährleisten. Von wirklich guter Pflege sind wir dann noch weit
weg“, so Stoff-Ahnis.

Gute Pflege braucht genug Pflegekräfte
Eine Personalausstattung, die einer guten pflegerischen Versorgung in
Krankenhäusern Rechnung trägt, ist abhängig vom Pflegebedarf der Patientinnen
und Patienten und somit deutlich höher als eine Mindestvorgabe. Diesen
tatsächlichen Personalbedarf für eine Station in Abhängigkeit von dem
Pflegebedarf der Patientinnen und Patienten zu ermitteln, ist eine ebenso
wichtige wie wissenschaftlich herausfordernde Aufgabe. Nachdem der Gesetzgeber
die Grundlage dafür geschaffen hat, müssen sich nun die Deutsche
Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband über Inhalte der
Beauftragung und den Zeitplan für die Entwicklung des neuen Instruments durch
die Wissenschaft verständigen. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass die
Entwicklung und Erprobung des neuen Pflegepersonalbemessungsinstruments bis
Ende 2024 abgeschlossen sein müssen. „Für die Zukunft brauchen wir endlich ein
zuverlässiges Instrument zur Messung des tatsächlichen Pflegepersonalbedarfs
auf jeder Station in jedem Krankenhaus. Blinde Flecken darf es nicht mehr
geben. Das sind wir nicht nur den Patientinnen und Patienten schuldig, sondern
auch dem Pflegepersonal. Ich bin froh, dass dafür endlich die ersten Schritte
unternommen wurden. Bis es soweit ist, haben wir mit den
Pflegepersonaluntergrenzen in Kombination mit der vollständigen Finanzierung
jeder neuen Pflegestelle eine gute und vor allem praktikable Interimslösung“,
so Stoff-Ahnis.

Bedarfsgerechte Strukturen schaffen Entlastung
Durch medizinisch nicht notwendige stationäre Behandlungen verschaffen sich
Kliniken zusätzliche Einnahmen und blockieren gleichzeitig Pflegekräfte, die an
anderer Stelle fehlen. So wurden 2019 rund vier Millionen Menschen für
lediglich eine Nacht im Krankenhaus behalten. Ein großer Teil davon hätte auch
ambulant behandelt werden können. Ein klares Indiz hierfür ist, dass in 2020
ausgewählte operative Leistungen mit ambulantem Potential um 28 Prozent
zurückgegangen sind. „Die Schaffung bedarfsgerechter Strukturen ist ein
Schlüssel, um die Pflegesituation für Patientinnen und Patienten sowie
Pflegende dauerhaft zu verbessern: Durch das Schließen nicht bedarfsnotwendiger
Kliniken schwindet der Anreiz, unnötige Behandlungen und Operationen
durchzuführen. Durch den Ausbau der Mindestmengenvorgaben wird
Gelegenheits-Chirurgie verhindert. Die so freigewordenen Pflegekräfte stehen
dann beispielsweise in Spezialkliniken zur besseren Krebsversorgung ebenso zur
Verfügung wie in Landkrankenhäusern, die wir für die flächendeckende Versorgung
zum Beispiel mit Kinderheilkunde brauchen“, so Stoff-Ahnis.

Quelle: GKV-Spitzenverband, 26.08.2021

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