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Ergebnisse des Beirats: Sachgerechte Weiterentwicklung des Rettungsschirms für Krankenhäuser mydrg.de





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Ergebnisse des Beirats: Sachgerechte Weiterentwicklung des Rettungsschirms für Krankenhäuser

Ergebnisse des Beirats: Sachgerechte Weiterentwicklung des Rettungsschirms für Krankenhäuser (Pressemitteilung).



Der vom Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eingesetzte Beirat aus Krankenkassen und Krankenhäusern zur Bewertung des Corona-Rettungsschirms hat im Rahmen mehrerer Arbeitstreffen eine sachgerechte Weiterentwicklung des Rettungsschirms für die Zeit ab dem 1. Juli 2020 erarbeitet. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) geht davon aus, dass die gemeinsam mit den
Krankenkassenvertretern gefundenen Kompromisslinien jetzt vom
Bundesgesundheitsministerium aufgegriffen und zügig in eine Rechtsverordnung
überführt werden.

Wichtigster Diskussionspunkt im Beirat war die Differenzierung der bisher
einheitlich festgelegten Freihaltepauschale zu Refinanzierung der nicht
belegten Betten, die zur Bewältigung der Corona Pandemie durch die
Krankenhäuser auch weiterhin zur Verfügung gestellt werden. Die Deutsche
Krankenhausgesellschaft hat dabei deutlich gemacht, dass eine Differenzierung
der Freihaltepauschale nicht dazu genutzt werden darf, das Gesamtvolumen des
Erlösausgleichs abzusenken.

„Die jetzt gefundene Lösung, wonach alle Krankenhäuser ab dem 1. Juli in fünf
Kategorien eingeteilt werden und der pauschale Erlösausgleich sich stärker als
bisher an den tatsächlichen Erlösverlusten der einzelnen Krankenhäuser
orientiert, führt zu einem differenzierteren Lastenausgleich und stärkt vor
allem die Krankenhäuser mit hohen Intensivkapazitäten und teuren
Vorhaltekosten“, so DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß. Anstelle der bisher
einheitlichen Zahlung von 560 Euro pro Belegungstag tritt nun eine
differenzierte Pauschale die zwischen 360 Euro und 760 Euro variiert.

Ein weiterer wichtiger Punkt für die Kliniken ist die definitive Feststellung
der Verhandlungspartner, dass die im Rettungsschirm festgelegte Refinanzierung
der Pflegepersonalkosten eine absolute Untergrenze darstellt, die aber bei
nachgewiesener Unterfinanzierung für einzelne Kliniken auch einen vollen
Mehrkostenausgleich zum Jahresende ermöglicht.

Die bisher im Rettungsschirm festgelegte Refinanzierung der Mehrkosten für die
persönliche Schutzausstattung der Mitarbeiter, Masken Schutzkittel Handschuhe
etc. in Höhe von 50 Euro pro Fall soll weitergeführt und für die Behandlung von
COVID-Patienten verdoppelt werden.

Für die Refinanzierung der freien Kapazitäten im Bereich der psychiatrischen
Krankenhäuser hat der Beirat ab 1. Juli ebenfalls neue Pauschalen vereinbart.
Die Beiratsmitglieder der Krankenhäuser haben den ab 1. Juli niedrigeren
Pauschalen in Höhe von 280 Euro bei vollstationäre Behandlung und 190 Euro für
Tageskliniken zugestimmt, nachdem von Seiten der Krankenkassen akzeptiert
wurde, dass die ursprünglich von den Kassen eingebrachte rückwirkende Korrektur
der bereits bis Ende Juni ausgezahlten Geldern nicht realisiert wird. Die
jetzt deutlich niedrigeren Pauschalen für die psychiatrischen Kliniken waren
ein sehr schwieriger Verhandlungsgegenstand, denn sie können die Erlösverluste
dieser Fachkliniken ab 1. Juli bei weitem nicht ausgleichen. Nur in der
Gesamtbetrachtung auch der bisherigen Zahlungen bis Ende Juni ist diese
Absenkung aus Sicht der DKG kompromissfähig.

„Uns ist bewusst, dass wir auch bei dieser Weiterentwicklung des
Rettungsschirms nicht allen individuellen Problemlagen der rund 1.900
betroffenen Krankenhäuser gerecht werden können. Es wird nach wie vor eine
Reihe von Kliniken geben, für die durch individuelle Budgetverhandlungen oder
auch darüber hinaus gehende Regelungen wirtschaftliche Verluste durch die
Coronakrise ausgeglichen werden müssen. Darauf haben unsere Vertreter im Beirat
auch hingewiesen“, erklärte der DKG-Präsident.

Zentral bleibt für die Klinikvertreter ebenfalls die Forderung im Raum, dass
für die Zeit ab dem 1. Oktober 2020 Anschlussregelungen gefunden werden müssen,
da die Krankenhäuser auch in den dann folgenden Monaten ihr
Regelleistungsvolumen ganz überwiegend noch nicht erreichen können. Die
weiterhin notwendige Reservevorhaltung für die Pandemie aber auch besondere
Infektionsschutzmaßnahmen führen zu einer mittelfristigen Unterbelegung und
damit niedrigeren Erlösen in den Kliniken bei gleich bleibend den oder zum Teil
sogar hören Kosten als in den Vorjahren.

„Allen Verhandlungspartnern im Beirat ist diese Problemlage bewusst und die
konstruktive Arbeitsatmosphäre gibt uns die Zuversicht, dass wir auch hier
wirksame Vereinbarungen für die Zukunft treffen können“, stellte Gaß fest. Der
Beirat wird seine Beratungen am 22. Juni 2020 fortsetzen. Gegenstand der
Beratungen soll dann unter anderem der Handlungsbedarf des Gesetzgebers und der
Selbstverwaltungspartner mit Blick auf die Budgetverhandlungen 2020 sein.

Quelle: Pressemitteilung, 04.06.2020

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