Noch keine Aussagen zur Finanzierung des Klinikneubaus des DRK-Verbundkrankenhauses Altenkirchen-Hachenburg /> Misere des Katholischen Klinikums (KKO) als ein Gebräu aus Dilettantismus und Unvermögen />

Hinweise auf Fehlversorgung und Missbrauch sollten kein Grund für stationären Aufnahmezwang sein mydrg.de





groups

Hinweise auf Fehlversorgung und Missbrauch sollten kein Grund für stationären Aufnahmezwang sein

Hinweise auf Fehlversorgung und Missbrauch sollten kein Grund für stationären Aufnahmezwang sein (Deutscher Pflegerat).



DPR zum Referentenentwurf eines Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetzes Zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensiv-pflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG) erklärt Franz Wagner,
Präsident des Deutschen Pflegerats e. V. (DPR):

„Es ist richtig, die medizinisch-pflegerische Rehabilitation zu stärken. Das
kommt sowohl dem Patienten und Pflegebedürftigen zugute als auch den
professionell Pflegenden. Diese werden durch die in der Rehabilitation
vorgenommene gezielte Nutzung der vorhandenen Potenziale der Patienten und
Pflegebedürftigen entlastet. Das ist ein richtiger und längst fälliger Ansatz.

Der Deutsche Pflegerat warnt jedoch davor, Beatmungspatienten künftig vermehrt
in stationären Pflegeeinrichtungen oder Wohngemeinschaften und nur noch in
Ausnahmefällen ambulant zu versorgen. Das widerspricht dem Patientenwillen.
Kein einziger Patient sollte vom Gesetzgeber zu einer stationären Behandlung
gezwungen werden.

Dem Patienten den Wunsch nach einer Versorgung in der eigenen Häuslichkeit zu
verwehren, bedarf einer grundsätzlichen und breiten gesellschaftlichen Debatte,
die über die Bedürfnisse und Erwartungen dieser spezifischen Patientengruppe
hinausgeht. Es muss diskutiert werden, wofür wir bereit sind
Versicherungsgelder auszugeben.

Wenn Hinweise auf eine Fehlversorgung oder auf Missbrauch im Bereich der
außerklinischen Intensivpflege vorliegen, dann sollte diesen mit Nachdruck
nachgegangen werden."

Quelle: Deutscher Pflegerat, 17.08.2019

« Noch keine Aussagen zur Finanzierung des Klinikneubaus des DRK-Verbundkrankenhauses Altenkirchen-Hachenburg | Hinweise auf Fehlversorgung und Missbrauch sollten kein Grund für stationären Aufnahmezwang sein | Misere des Katholischen Klinikums (KKO) als ein Gebräu aus Dilettantismus und Unvermögen »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige