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kkvd legt neun Forderungen für eine neue Krankenhauspolitik vor

kkvd legt neun Forderungen für eine neue Krankenhauspolitik vor (Pressemitteilung, PDF, 125 kB).



Der Vorstand des Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands (kkvd) kam am Dienstag und Mittwoch zu seiner jährlichen Klausurtagung in Siegburg zusammen. Im Rahmen der Tagung verabschiedete der kkvd Vorstand neun Forderungen für eine neue Krankenhauspolitik und appelliert an die Politik, die
Gesundheitsversorgung nachhaltig zu sichern. Dabei muss die
Patientenorientierung im Mittelpunkt stehen, weniger die Strukturpolitik.

Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des kkvd: „In der Krankenhauslandschaft
herrscht derzeit ein kalter Strukturwandel. Entscheidend für den Bestand von
Kliniken ist, ob sie im Wettbewerb und angesichts ausufernder Regulierungen
bestehen können. Welche Rolle sie für die Sicherung der Daseinsvorsorge in
einer Region spielen, ist zweitrangig. Eine solche Politik gefährdet die
Gesundheitsversorgung der Zukunft. Die katholischen Krankenhäuser setzen sich
daher für eine neue Krankenhauspolitik ein. Die Krankenhauslandschaft der
Zukunft muss zielgerichtet und nachhaltig geplant werden. Entscheidende
Kriterien dafür sind die Erreichbarkeit, Bedarfsorientierung und die Qualität.
Außerdem muss die Krankenhausfinanzierung reformiert werden. Kliniken, die
einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge leisten, benötigen eine pauschale
Vergütung ihrer Vorhaltekosten und der medizinischen Basisversorgung. Dann
stünde Patientenorientierung an erster Stelle, nicht Wettbewerbsorientierung.“

Der kkvd schlägt vor, das Fallpauschalen-System entsprechend
weiterzuentwickeln. Das vom Land Schleswig-Holstein Ende Januar vorgestellte
Diskussionspapier zur Reform der Krankenhausfinanzierung weist aus Sicht des
Verbandes in die richtige Richtung.

Rümmelin weiter: „Patientenorientierung heißt auch, sich dem demografischen
Wandel zu stellen. Immer öfter kommen hochbetagte, mehrfach erkrankte
Patienten, die kein stabiles soziales Netz haben, in die Krankenhäuser. Ist bei
der geplanten Entlassung die ambulante Nachversorgung oder die Weiterbehandlung
nicht geklärt, können Kliniken diese Menschen nicht in die Ungewissheit
entlassen. Behalten sie diese Patienten aber übergangsweise weiter auf der
Station, droht eine Strafe der Krankenkasse. Für diese Fälle ist dringend eine
Regelung notwendig, die eine lückenlose Versorgung sichert.“

Auch die Zukunft der Trägervielfalt unter den Krankenhäusern war Thema der
Beratungen des kkvd Vorstands.

„Die Trägervielfalt setzt Anreize für Veränderungen und Innovationen in der
Versorgung. Doch in der aktuellen Umbruchsphase haben freigemeinnützige
Krankenhäuser einen Wettbewerbsnachteil. Öffentliche Kliniken werden in Krisen
oft aus Steuermitteln gestützt, private Häuser holen sich Geld an den
Aktienmärkten oder von Finanzinvestoren. Freigemeinnützige Kliniken haben
beides nicht. Auf die Dauer können sie so zwischen öffentlichen und privaten
Trägern zerrieben werden. Notwendig ist ein klares Bekenntnis zum Prinzip der
Trägervielfalt. Sie muss erhalten und gefördert werden“, so Rümmelin
abschließend.

Das Positionspapier “Neun Forderungen für eine neue Krankenhauspolitik:
Gesundheitsversorgung nachhaltig sichern” als Download im PDF-Format

Die Pressemitteilung als Download im PDF-Format

Quelle: Pressemitteilung, 06.02.2020

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