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Konkreter Inflationsausgleich für Krankenhäuser weiter nötig

Zur bevorstehenden Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler: Konkreter Inflationsausgleich für Krankenhäuser weiter nötig (DKG).



Die Deutsche Krankenhausgesellschaft reagiert mit Entsetzen auf den aktuellen Beschlussentwurf aus dem Bundeskanzleramt, der die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler vorbereiten soll. Während die Runde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten in der vergangenen
Woche in ihrem Beschluss eine Hilfe für die Krankenhäuser noch ausdrücklich adressiert hat, findet sich in dem Beschlussentwurf mit Stand 1.
Oktober kein Wort zu den Krankenhäusern. „Wir haben den Eindruck, dass die
Bundesregierung glaubt, mit ihrem 200 Milliarden Hilfspaket Krankenhäuser und
andere Unternehmen über einen Kamm scheren zu können. Das wird aber nicht
funktionieren. Während andere Unternehmen zumindest einen Teil der
Kostensteigerungen über Preisanhebungen ausgleichen können, ist dies für
Krankenhäuser unmöglich. Wir können auch nicht zeitweise unseren Betrieb
einstellen oder Temperaturen absenken, um Kosten einzusparen. Krankenhäuser
brauchen deshalb dringend eine konkrete Hilfszusage des Bundes und der Länder
im Rahmen ihrer bevorstehenden Ministerpräsidentenkonferenz am 4. Oktober. Wenn
im November in den Kliniken die Weihnachtsgelder ausgezahlt werden müssen,
könnten ansonsten bei einem Teil der Krankenhäuser sehr bald die Lichter
ausgehen“, so der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft
Dr. Gerald Gaß

„Es ist gut und richtig mit dem geplanten 200 Milliarden Paket für eine
Entlastung bei Gas- und Energiepreisen zu sorgen“, betont Gaß. Die DKG mahnt
aber an, stärker auf die spezifischen Schwierigkeiten der Krankenhäuser
einzugehen und die Hilfen generell zu differenzieren. An einem sofortigen
Inflationsausgleich führt kein Weg vorbei. Die gestiegenen Gas- und
Energiepreise treffen die Krankenhäuser als Großverbraucher ohne realistische
Einsparpotentiale bereits sehr hart. Sie sind aber in einem besonders großen
Ausmaß noch einmal von weiteren, teils extremen Preissteigerungen betroffen,
z.B. bei Medizinprodukten oder den unverzichtbaren Dienstleistungen zahlreicher
Zulieferbetriebe. „Darauf müssen Entlastungspläne für die Krankenhäuser
Rücksicht nehmen. Unsere ungedeckten Kostensteigerungen werden sich von 2021
bis Ende 2023 auf über 15 Milliarden Euro aufsummieren. Fast 10 Milliarden
davon entfallen auf die hohen allgemeinen Sachkostensteigerungen, wie der vom
Statistischen Bundesamt aktuell berechnete Orientierungswert als
krankenhauspezifische Inflationsrate eindrucksvoll belegt. Es ist für uns nicht
vorstellbar, dass ein allgemeines Entlastungspaket diese Zusatzkosten decken
könnte, zumal die wirtschaftliche Lage vieler Krankenhäuser ohnehin schon
angespannt ist.

Wir fordern deshalb die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und den
Bundeskanzler auf, in ihrer Sitzung an den Bundesgesundheitsminister einen
klaren Auftrag zu geben, einen Inflationsausgleich umgehend umzusetzen. Unser
Modell eines einfachen Rechnungszuschlag liegt auf dem Tisch und wäre sofort
umsetzbar“, erklärt Dr. Gerald Gaß.

Quelle: DKG, 03.10.2022

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