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Krankenhäuser erhalten zum 1. Juni 2021 62 Millionen Euro vom Land Rheinland-Pfalz

Krankenhäuser erhalten zum 1. Juni 2021 62 Millionen Euro vom Land Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung).



In diesem Jahr erhalten die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz zusätzlich zum Krankenhausinvestitionsprogramm für Einzelmaßnahmen 62 Millionen Euro pauschale Fördermittel vom Land, das sind 7,8 Millionen Euro mehr als in den Vorjahren, erklärte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler heute in
Mainz. Rheinland-Pfalz stellt den Krankenhäusern in diesem Jahr somit inklusive der Finanzmittel zur Umsetzung des Krankenhausstrukturfonds insgesamt rund 198
Millionen Euro zur Verfügung. Die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser werden
bis Ende 2024 insgesamt rund 230 Millionen Euro über den
Krankenhausstrukturfonds erhalten, wovon rund 127 Millionen Euro Bundes- und
rund 103 Millionen Euro Landesmittel sind. Darüber hinaus erhalten die
Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz rund 200 Millionen Euro über den
Krankenhauszukunftsfonds. Von den rund 200 Millionen Euro hat das Land 30
Prozent, also rund 60 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die restlichen
Mittel stammen vom Bund.

Die Erhöhung der pauschalen Fördermittel ist unter anderem Gegenstand einer
Änderung der Landesverordnung, die die pauschalen Fördermittel regelt und am
17. April 2021 in Kraft getreten ist. Diese sieht vor, dass die Krankenhäuser
zur Sicherung ihrer Liquidität in der durch die Pandemie auch wirtschaftlich
angespannten Lage die pauschalen Fördermittel als Gesamtbetrag bereits zum 1.
Juni 2021 ausgezahlt erhalten.

Die pauschalen Fördermittel werden auf alle Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz
nach einem vorgegebenen Schlüssel, der die Fallzahlen und die Aufgabenstellung
der Krankenhäuser berücksichtigt, verteilt. Mit diesen Mitteln finanzieren die
Krankenhäuser die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter – zum Beispiel
Krankenhausbetten, Nachttischschränke, medizinische Geräte vom Röntgengerät bis
zum Kernspintomographen. Die Pauschalförderung wird zusätzlich zur
Einzelförderung, die für größere Baumaßnahmen vorgesehen ist, und zusätzlich
zur Förderung im Rahmen des Krankenhausstrukturfonds sowie des
Krankenhauszukunftsfonds gewährt.

Ministerin Bätzing-Lichtenthäler ist es weiterhin ein wichtiges Anliegen, diese
Mittel unbürokratisch zu gewähren. „Die Krankenhäuser können über die
Verwendung der pauschalen Fördermittel im Rahmen der Zweckbindung frei
verfügen“, erläuterte Bätzing-Lichtenthäler. „Die Verantwortlichen vor Ort
sollen selbst entscheiden können, ob sie ein Sortiment Krankenhausbetten
einkaufen oder in einen Röntgenapparat oder einen Kernspintomographen
investieren. Sie müssen lediglich einmal im Jahr nachweisen, dass sie die
Mittel zweckentsprechend verwendet haben. Durch die deutliche Aufstockung trägt
das Land der Kostenentwicklung und dem gestiegenen Investitionsbedarf in diesem
Bereich Rechnung“, so die Ministerin.

Quelle: Pressemitteilung, 21.04.2021

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