Az. L 5 KR 154/18: Abrechnungsvoraussetzungen für eine geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung sei ein Mindestalter von 60 Jahren /> Az. S 1 KR 360/18: Ausschließlich ab Einleitung des MDK-Prüfverfahrens laufe die Frist nach § 7 Abs. 5 der PrüfvV 2015 ohne vorzeitigen Ablauf />
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