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Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG): Mecklenburg-Vorpommern gibt zusätzliche 26 Millionen Euro für Krankenhäuser

Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG): Mecklenburg-Vorpommern gibt zusätzliche 26 Millionen Euro für Krankenhäuser (Regierung M-V).



Glawe: Notwendige Investitionen in digitale Technik wird unterstützt – Krankenhäuser zukunftssicher aufstellen. Der Bund stellt über ein neues Investitionsprogramm – das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) – bundesweit drei Milliarden Euro zusätzlich bereit, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung
und ihre IT-Sicherheit investieren können. Vorgesehen ist, dass die
Bundesländer in Ergänzung weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro
aufbringen. Nach dieser Regelung müssen in Mecklenburg-Vorpommern 30 Prozent
der Summe (26 Millionen Euro) bereitgestellt werden, um die Bundesmittel zu
erhalten. Nach dem Gesetz sollen die Länder den Anteil allein, gemeinsam mit
dem Krankenhausträger oder der Krankenhausträger allein die Summe
kofinanzieren. „Wir wollen die Krankenhäuser von diesen Investitionen
entlasten. Deshalb übernehmen wir den Anteil der Kofinanzierung komplett. So
unterstützen wir die Häuser bei notwendigen Investitionen in digitale Technik.
Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere
digitale Infrastruktur wie beispielsweise Patientenportale, elektronische
Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales
Medikationsmanagement sowie sektorenübergreifende telemedizinische
Netzwerkstrukturen. So stellen wir unsere Krankenhäuser zukunftssicher auf“,
sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Für Mecklenburg-Vorpommern stehen mit dem neuen Gesetz insgesamt rund 86
Millionen Euro zur Förderung der 37 Krankenhäuser (inklusive der
Universitätsmedizinen) hier im Land zur Verfügung.

Seit 1990: 2,8 Milliarden Euro in Krankenhäuser investiert
In Deutschland werden Krankenhäuser in einem dualen Finanzierungssystem
finanziert. Die Länder übernehmen die Investitionskosten der Krankenhäuser (zum
Beispiel Errichtung von Gebäuden, Geräteausstattung), die in den
Krankenhausplan aufgenommen wurden. Seit 1990 sind rund 2,8 Milliarden Euro in
die Krankenhäuser des Landes investiert worden. „Die Krankenhäuser haben mit
ihren Mitarbeitern in der Corona-Pandemie mit großem Engagement bewiesen, dass
die medizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern auch in unerwarteten
Ausnahmesituationen flexibel und bedarfsgerecht agiert“, sagte Glawe.

Krankenhauszukunftsfonds - insgesamt über vier Milliarden Euro für die
Modernisierung von Krankenhäusern
Beim Bundesamt für Soziale Sicherung wird ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF)
eingerichtet. Ab dem 01. Januar 2021 werden dem KHZF durch den Bund drei
Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung
gestellt. Die Länder und/oder die Krankenhausträger übernehmen 30 Prozent der
jeweiligen Investitionskosten. Insgesamt steht für den KHZF somit ein
Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Die
Krankenhausträger können bereits seit dem 02. September 2020 mit der Umsetzung
von Vorhaben beginnen und ihren Förderbedarf bei den Ländern anmelden. Ab
Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2021 können die Länder
Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen. Bis dahin nicht
beantragte Bundesmittel werden bis Ende 2023 an den Bund zurückgeführt. Auch
länderübergreifende Vorhaben können über den KHZF gefördert werden. Vorhaben an
Hochschulkliniken können mit bis zu zehn Prozent des Fördervolumens des
jeweiligen Landes gefördert werden.

Quelle: href='https://www.mydrg.de/k/ax1' title='Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG):
Mecklenburg-Vorpommern gibt zusätzliche 26 Millionen Euro für
Krankenhäuser'>Regierung M-V
, 09.10.2020

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