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Landesregierung schiebt gesetzliche Verantwortung zur ausreichenden Krankenhausinvestitionsfinanzierung in die nächste Legislaturperiode

Landesregierung schiebt gesetzliche Verantwortung zur ausreichenden Krankenhausinvestitionsfinanzierung in die nächste Legislaturperiode (Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt).



Landesregierung schiebt gesetzliche Verantwortung zur ausreichenden Krankenhausinvestitionsfinanzierung in die nächste Legislaturperiode Halle, 12.03.2020 - Zu der Einigung der Regierungsparteien im Finanzausschuss des Landtages, die Erhöhung der Krankenhausinvestitionsmittel auf das übernächste Jahr zu verschieben, erklärt der
Geschäftsführer der KGSAN, Dr. Gösta Heelemann: Es ist traurig, dass die Landespolitiker ihre gesetzliche Verantwortung zur ausreichenden Krankenhausinvestitionsfinanzierung in die nächste Legislaturperiode verschieben. Sie versprechen zusätzliche 150 Mio. Euro, die in den Jahren 2022, 2023 und 2024
ausgezahlt werden sollen. Das sind pro Jahr 50 Mio. Euro. Im jetzt zu beschließenden Doppelhaushalt
2020/21 soll alles beim Alten bleiben. Ein kurzfristig bereitgestelltes Hilfspaket, wie es Sozialministerin
Grimm-Benne in Aussicht gestellt hatte, sieht anders aus.

Für uns stellt sich nicht nur die Frage, wie verbindlich ein solches Versprechen ist. Noch
brisanter ist, dass der Handlungsbedarf jetzt besteht. Die WHO hat die Corona-Epidemie
zur Pandemie hochgestuft. Mehr Menschen werden erkranken und ein Ende ist derzeit
nicht in Sicht. Krankenhäuser werden mehr Intensivbetten benötigen und Isolierstationen
vorhalten müssen. Das alles kostet Zeit, Personal und Geld. Vor diesem Hintergrund wirkt
die Hinhaltetaktik der Landesregierung wie ein schlechter Scherz: Es ist kaum zu glauben.“

Zahlen und Fakten
Bei der Bereitstellung von Krankenhausinvestitionsmittel durch das Land liegt Sachsen-Anhalt
im bundesdeutschen Vergleich an letzter Stelle. Die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt
hat in zwei Gutachten (2015 und 2019) den Investitionsbedarf der Krankenhäuser Sachsen-Anhalts
ermitteln lassen. Aktuell beträgt der Investitionsbedarf der Krankenhäuser 1,5 Mrd. Euro. In
dieser enorm hohen Zahl sind die Investitionsbedarfe der beiden Universitätsklinika noch gar
nicht berücksichtigt. In Sachsen-Anhalt werden in 47 Plankrankenhäusern mit ca. 15.150 Betten
über 600.000 Patienten pro Jahr stationär behandelt.

Die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt ist der freiwillige Zusammenschluss der Träger der 47 Krankenhäuser, ihrer
Medizinischen Versorgungszentren und ihrer Verbände im Land Sachsen-Anhalt. Ihre Aufgabe ist es, auf eine flächendeckende, medizinisch optimale und wirtschaftlich tragbare stationäre Krankenhausversorgung hinzuwirken.
Von den 47 Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt sichern 32 Krankenhäuser die Grundversorgung der Bevölkerung, 15 Krankenhäuser decken spezielle hochspezialisierte medizinische Bereiche ab. Jährlich erhalten über eine halbe Millionen Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt eine stationär oder ambulant lebensrettende medizinische Versorgung bei akuten
Beschwerden, chronischen Leiden, schweren Unfällen. Mit über 300.000 Notfallpatienten, über 200.000 Patienten in
Hochschulambulanzen und mehr als 160.000 Ermächtigungsfällen pro Jahr nehmen die Kliniken an der Sicherstellung der
ambulanten Versorgung im Land teil. Seit 2004 unterstützen sie den Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung: In Medizinischen Versorgungszentren behandeln Fachärzte unter einem Dach jährlich rd. 700.000 Patienten.

Quelle: Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt, 12.03.2020

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