KV Nordrhein und Krankenkassen einigen sich auf Vergütung für das Jahr 2019 /> KMG-Kliniken übernehmen Thüringer DRK-Krankenhäuser />

Mehr Mitspracherecht bei der Finanzierung der Krankenhausinvestitionen gefordert mydrg.de





groups

Mehr Mitspracherecht bei der Finanzierung der Krankenhausinvestitionen gefordert

Mehr Mitspracherecht bei der Finanzierung der Krankenhausinvestitionen gefordert (Ärztekammer Westfalen-Lippe).



KAMMERVERSAMMLUNG KRITISIERT FÖRDERSCHWERPUNKTE UND FORDERT, ÄRZTLICHEN SACHVERSTAND EINZUBEZIEHEN - WINDHORST: „WIR FORDERN MEHR MITSPRACHE BEI DER KRANKENHAUSFINANZIERUNG“ Mehr Mitspracherecht bei der Finanzierung der Krankenhausinvestitionen fordert die
Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL). Das Parlament der westfälisch-lippischen Ärzteschaft hält eine sinnvolle Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen für dringend erforderlich, um die Sicherstellung der
flächendeckenden Patientenversorgung und eine Stärkung der
versorgungsnotwendigen Krankenhäuser auch zukünftig zu gewährleisten. Deshalb
fordert die Versammlung in einem einstimmigen Beschluss das Land
Nordrhein-Westfalen auf, bei der Krankenhausinvestitionsfinan-zierung
ärztlichen Sachverstand und die Kenntnisse der Versorgung vor Ort unbedingt
einzubeziehen. Die Versammlung will, dass die Vorschläge der Ärztekammern in
NRW bei der Krankenhausinvestitionsfinanzierung berücksichtigt und in die
Planung und Festlegung der Investitionsschwerpunkte eingebunden werden.

Mit Einführung der Baupauschale habe das Land Nordrhein-Westfalen eine
zielgerichtete Krankenhaus-Investitionsfinanzierung aufgegeben, kritisiert
Kammerpräsident Dr. Theodor Windhorst. Fortan entschieden die Träger der
Krankenhäuser über die Verwendung dieser Mittel, ärztlicher Sachverstand müsse
dabei nicht mehr eingebunden werden. Windhorst: „Diese Fehlentwicklung setzt
sich fort. Über die Förderschwerpunkte für die Mittel aus dem
Bundesstrukturfond für Krankenhäuser entscheiden das Gesundheitsministerium
und Kassen alleine. Dabei geht es um viel Geld, ca. 210 Millionen Euro pro
Jahr. Wir fordern mehr Mitsprache bei der Krankenhausfinanzierung.“

Wie nachteilig die fehlende Berücksichtigung der Ärztekammern sei, zeige die
aktuelle Erklärung von Landesregierung und Krankenkassen zu den
Förderschwerpunkten: “Die Mittel sollen ausschließlich für Schließungs- und
Konzentrationsvorhaben verwendet werden. Andere wichtige Förderzwecke, die der
Bundesgesetzgeber ausdrücklich aufgenommen hat, will das Land nicht fördern“,
so Antrags-Initiator Windhorst. Zu den fehlenden Maßnahmen zählt die
Versammlung die integrierte Notfallversorgung, mehr Ausbildungskapazitäten,
telemedizinische Netzwerke, die IT-Sicherheit der Krankenhäuser, die
stationäre Palliativversorgung sowie eine verbesserte stationäre Versorgung von
Menschen mit seltenen Erkrankungen.

Konzentrationsprozesse trügen laut ÄKWL-Kammerversammlung nicht zur Sicherung
der Versorgung und zu einer positiven Entwicklung der Kliniklandschaft in NRW
bei. Die Kammerversammlung fordert das Land deswegen auf, die Eingrenzung der
Förderzwecke zu korrigieren und den ärztlichen Sachverstand künftig bei der
Schwerpunktsetzung für die Strukturfondsförderung einzubeziehen.

Quelle: Ärztekammer Westfalen-Lippe, 16.03.2019

« KV Nordrhein und Krankenkassen einigen sich auf Vergütung für das Jahr 2019 | Mehr Mitspracherecht bei der Finanzierung der Krankenhausinvestitionen gefordert | KMG-Kliniken übernehmen Thüringer DRK-Krankenhäuser »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige