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Niedersachsen nimmt Änderungen an der Verordnung über Beschränkungen im Krankenhausbetrieb vor

Niedersachsen nimmt Änderungen an der Verordnung über Beschränkungen im Krankenhausbetrieb vor - Kliniken dürfen COVID-19-Bettenreserven verringern (Pressemitteilung).



Am kommenden Samstag tritt eine Änderung der Niedersächsischen Verordnung über Beschränkungen im Krankenhausbetrieb zur Bekämpfung der Corona-Virus-Krankheit Covid-19 in Kraft. Alle niedersächsischen Krankenhäuser, die über eine Fachabteilung der Kinder- und Jugendmedizin oder eine Fachabteilung der Inneren Medizin und der Chirurgie
verfügen, müssen dann noch 4 Prozent ihrer Behandlungskapazität auf
Normalstation und 10 Prozent ihrer Intensivkapazität mit Beatmungsmöglichkeit
für die Behandlung Covid-19 Patientinnen und Patienten vorhalten. Die bisherige
Regelung hatte eine Bettenreserve für alle Krankenhäuser in Höhe von 20 Prozent
der Behandlungskapazität auf Normalstation und 25 Prozent der
Behandlungskapazität auf Intensivstation mit Beatmungsmöglichkeit vorgesehen.

Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann erklärt dazu: „Wir erleben in
Niedersachsen derzeit ein ruhiges und gut beherrschbares Infektionsgeschehen.
Deshalb ist es möglich, den Krankenhäusern wieder mehr elektive Operationen und
Behandlungen zu ermöglichen. Die niedersächsischen Krankenhäuser haben in den
letzten Monaten einen großen Beitrag zur Krisenbewältigung geleistet und große
Teile ihrer Kapazitäten für Covid-Patientinnen und Patienten zur Verfügung
gestellt. Dafür mussten andere Operationen aufgeschoben werden, die nun
hoffentlich schnell nachgeholt werden können. Für die Krankenhäuser bedeutet
das eine Rückkehr zum Regelbetrieb im neuen Corona-Alltag. “

Gleichzeitig müsse man stets die Anzahl der Neuinfektionen und die Zahl der
Infizierten in den Krankenhäusern im Blick behalten, so die Ministerin.

Bei einem derzeitigen Stand von 162 an COVID-19 erkrankten Patientinnen und
Patienten auf Normalstation und von 23 an COVID-19 erkrankten Patientinnen und
Patienten auf Intensivstation mit maschineller Beatmungsmöglichkeit werden die
niedersächsischen Krankenhäuser zunächst 830 Betten auf Normalstation und 185
Betten auf Intensivstation mit maschineller Beatmungsmöglichkeit
COVID-Patientinnen und Patienten vorhalten.

„Sobald die Hälfte dieser Kapazitäten ausgeschöpft ist, müssen die
Krankenhäuser in einem Zeitraum von 24 bis 72 Stunden zusätzliche
Sicherheitsreserven aktivieren. Mit diesem atmenden System können wir schnell
auf Veränderungen des Infektionsgeschehens reagieren und stellen sicher, dass
zu jeder Zeit ausreichende Kapazitäten für die Bewältigung der Pandemie zur
Verfügung stehen“, so Ministerin Reimann.

Den vollständigen Text der Niedersächsischen Verordnung über Beschränkungen im
Krankenhausbetrieb zur Bekämpfung der Corona-Virus-Krankheit Covid-19 finden
Sie in der Infospalte.

Quelle: Pressemitteilung, 17.07.2020

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