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NRW und Bayern lehnen weitere Zentralisierungen im Gesundheitswesen ab

NRW und Bayern lehnen weitere Zentralisierungen im Gesundheitswesen ab (Pressemitteilung).



Karl-Josef Laumann und Melanie Huml: Regionale Gliederung der landesunmittelbaren Ortskrankenkassen soll erhalten bleiben Nordrhein-Westfalen und Bayern setzen sich im Interesse der Bürgerinnen und
Bürger für mehr Föderalismus im Gesundheitswesen ein.

Gesundheit, Krankenkasse, Morbi-RSA

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:
Nordrhein-Westfalen und Bayern setzen sich im Interesse der Bürgerinnen und
Bürger für mehr Föderalismus im Gesundheitswesen ein. Bayerns
Gesundheitsministerin Melanie Huml betonte am Dienstag in München: „Versorgung
findet bei den Menschen vor Ort statt - und nicht am grünen Tisch in Berlin.
Deshalb muss es mehr Spielräume für die Vertragspartner vor Ort geben!“

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann unterstrich: „Wir
lehnen weitere Zentralisierungen im Gesundheitswesen ab. Deshalb fordern
Nordrhein-Westfalen und Bayern auch übereinstimmend von der Bundesregierung den
Erhalt der regionalen Gliederung der landesunmittelbaren Ortskrankenkassen.
Deren bundesweite Öffnung würde zu negativen Folgen für die Versorgung vor Ort
und für den flächendeckenden Service für die Versicherten führen.“

Außerdem dringen die beiden Bundesländer auf mehr Transparenz und Gerechtigkeit
im Wettbewerb der Krankenkassen untereinander. Huml erläuterte: „Dafür ist eine
faire Finanzierungsgrundlage unter Berücksichtigung der regionalen
Gegebenheiten zwingend erforderlich. Wir verlangen deshalb die umgehende
Einführung eines Regionalfaktors im Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen
Krankenversicherung (Morbi-RSA) - und zwar eingebettet in eine ausgewogene
Gesamtreform der Kassenfinanzierung.“

Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist bereits festgehalten, dass der
Risikostrukturausgleich mit dem Ziel eines fairen Wettbewerbs weiterentwickelt
und vor Manipulation geschützt werden soll. Nach den bisher vorliegenden
Zeitplanungen des Bundesgesundheitsministeriums soll dazu im Frühjahr 2019 ein
Gesetzentwurf vorgelegt werden.

Laumann betonte: „Die Reform muss auf jeden Fall sicherstellen, dass
Krankenkassen ihre regionalen Ausgaben mit den Zuweisungen aus dem Morbi-RSA
decken können. Denn eine andauernde Unterfinanzierung würde absehbar das
bestehende Niveau der Versorgung der Versicherten in Nordrhein-Westfalen und
Bayern gefährden.“


Quelle: Pressemitteilung, 12.03.2019

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