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Rheinland-Pfalz stärkt Geburtshilfe und Kinder- und Jugendmedizin

Rheinland-Pfalz stärkt Geburtshilfe und Kinder- und Jugendmedizin (Sozialministerium Rheinland-Pfalz).



Anlässlich des Runden Tisches Geburtshilfe gab Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler heute bekannt, dass Rheinland-Pfalz zur Stärkung der Geburtshilfe und Kinder- und Jugendmedizin im Land die Landesverordnung zur Sicherstellung der flächendeckenden stationären Krankenhausversorgung vom 14.
Januar 2020 ergänzen werde.
Ministerpräsidentin Malu Dreyer begrüßte die geplante Ergänzung.
„Sicherstellungszuschläge sichern kleinen Krankenhäusern das Überleben. Mit der
Erweiterung der Landesverordnung geht Rheinland-Pfalz über die bundesweit
geregelten Kriterien für die Geburtshilfe und Kinder- und Jugendmedizin hinaus.
Dadurch erhalten kleine Krankenhäuser mit unverzichtbaren geburtshilflichen und
kindermedizinischen Abteilungen in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, einen
Sicherstellungszuschlag zu erhalten. Das ist ein wichtiger Beitrag zur
Sicherung der stationären Versorgung“, betonte die Ministerpräsidentin.

„Für die Versorgung unserer Bevölkerung brauchen wir nicht nur die großen
Maximalversorger, sondern ebenso auch die kleinen Krankenhäuser in der Fläche.
Diese unterstützen wir bereits durch die mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in
Kraft getretene Landesverordnung zur Sicherstellung der flächendeckenden
stationären Krankenhausversorgung. Zum Erhalt der flächendeckenden stationären
Grund- und Notfallversorgung haben wir mit dieser Verordnung gesetzliche
Spielräume genutzt, so dass nun mehr Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz von
Sicherstellungszuschlägen profitieren können", erklärte die Ministerin im
Rahmen des Runden Tischs Geburtshilfe.

Die Landesregierung unterstützt schon seit Jahren die Forderung der
Krankenhäuser nach einer fairen Krankenhausfinanzierung. „Die Höhe der
DRG-Fallpauschalen ist nicht ausreichend, um insbesondere auch unverzichtbare
Geburtshilfen sowie die Kinder- und Jugendmedizin kostendeckend zu betreiben.
Die unzureichende Vergütung ist eine der wesentlichen Ursachen dafür, dass in
den letzten Jahren bundesweit an vielen Krankenhausstandorten der Betrieb
geburtshilflicher Abteilungen eingestellt wurde“, so Gesundheitsministerin
Bätzing-Lichtenthäler. „Dies kann man so nicht hinnehmen. Bis zur Umsetzung
einer Reform der Krankenhausfinanzierung, die erfahrungsgemäß noch einige Zeit
benötigen wird, ist aus meiner Sicht das gesetzlich normierte Mittel des
Sicherstellungszuschlages zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und
zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung das Mittel der Wahl“, sagte
die Ministerin.

Stärkung der Geburtshilfe und Kinder- und Jugendmedizin
Nach den bundeseinheitlich vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen
Vorgaben ist ein Krankenhaus für die Basisversorgung im Bereich Geburtshilfe
unverzichtbar, wenn mindestens 950 Frauen im Alter zwischen 15 und 49 Jahren
durch die Schließung des Krankenhauses mehr als 40 PKW-Fahrzeitminuten bis zum
nächsten geeigneten Krankenhaus benötigen würden.

Im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin ist ein Krankenhaus für die
Basisversorgung unverzichtbar, wenn mindestens 800 Kinder- und Jugendliche
durch die Schließung des Krankenhauses mehr als 40 PKW-Fahrzeitminuten bis zum
nächsten geeigneten Krankenhaus benötigen würden.

Diese Krankenhäuser können bei Vorliegen der weiteren vom G-BA festgelegten
Voraussetzungen, wie z.B. einem finanziellen Defizit, einen
Sicherstellungszuschlag erhalten. Nach den vom G-BA beschlossenen Vorgaben
liegt ein geringer Versorgungsbedarf bei der Geburtshilfe erst vor, wenn in
einer Region die Bevölkerungsdichte unter 20 Frauen im Alter zwischen 15 und 49
Jahren je Quadratkilometer liegt. Im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nimmt
der G-BA einen geringen Versorgungsbedarf erst an, wenn in einer Region die
Bevölkerungsdichte von Kindern und Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben, unter 22 Einwohnern je Quadratkilometern liegt.

„Rheinland-Pfalz ist ein starker Partner der Krankenhäuser im Land. Bei uns
gibt es einige Krankenhäuser, die für die flächendeckende Versorgung in den
Bereichen Geburtshilfe und Kinder- und Jugendmedizin nach den G-BA Kriterien
als unverzichtbar gelten, aber allein deshalb keine Unterstützung zur
Finanzierung der notwendigen Vorhaltungen erhalten, weil ihr Einzugsbereich
eine höhere Bevölkerungsdichte als eben diese 20 bzw. 22 Frauen bzw. Kinder-
und Jugendliche pro Quadratkilometer aufweist.

Die bundesrechtlichen Kriterien berücksichtigen die regionalen Besonderheiten
eines Landes wie Rheinland-Pfalz nicht im erforderlichen Umfang. Zum Erhalt der
flächendeckenden stationären Grund- und Notfallversorgung sehen wir daher auch
in den Bereichen Geburtshilfe und Kinder- und Jugendmedizin die Notwendigkeit,
die Obergrenze für die Einwohnerdichte auf 50 Einwohner – Frauen im Alter
zwischen 15 und 49 Jahren bzw. Kinder- und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben – pro Quadratkilometer anzuheben“ erläuterte
Bätzing-Lichtenthäler.

Quelle: Sozialministerium Rheinland-Pfalz, 25.02.2021

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