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Sachverstaendigenrat im Gesundheitswesen empfiehlt grundlegende Reform der Notfallversorgung

Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen empfiehlt grundlegende Reform der Notfallversorgung (Bundestag).



Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen empfiehlt eine grundlegende Reform der Notfallversorgung. Wie der Vorsitzende des Gremiums, Ferdinand
M. Gerlach, am Mittwoch im Gesundheitsausschuss erläuterte, wird dieser Versorgungsbereich zunehmend beansprucht. Angesichts einer Kette von Fehlanreizen führe dies auch zu
steigenden Kosten und unzufriedenem Personal.

An der Notfallversorgung sind der ärztliche Bereitschaftsdienst, der
Rettungsdienst und die Notaufnahmen der Kliniken beteiligt. Beansprucht werden
nach Angaben des Sachverständigenrates insbesondere die Notaufnahmen und der
Rettungsdienst. Diese führe zum Teil zu langen Wartezeiten.

Die Experten schlagen laut Gerlach eine sektorenübergreifende Notfallversorgung
vor. So sollten die Bürger künftig rund um die Uhr über eine einheitliche
Rufnummer kompetente Ansprechpartner in einer Integrierten Leitstelle (ILS)
erreichen. Hier sollten Notrufe und Anrufe für den ärztlichen
Bereitschaftsdienst zusammenlaufen und die weitere Versorgung koordiniert
werden. Viele Patientenfragen lassen sich nach Überzeugung der Experten schon
telefonisch klären.

Patienten mit akutem Behandlungsbedarf sollen dann dem Konzept zufolge entweder
an niedergelassene Ärzte oder in ein Integriertes Notfallzentrum (INZ) an
Kliniken vermittelt werden, das ebenfalls rund um die Uhr erreichbar sein
sollte. Je nach Dringlichkeit könnten die Patienten dann ambulant oder
stationär weiterbehandelt werden.

Der Rettungsdienst sollte nach Ansicht der Experten als eigenständige Leistung
organisiert und finanziert werden. Die sogenannten Vorhaltekosten könnten aus
Steuermitteln erbracht, die Betriebskosten durch die Krankenkassen übernommen
werden.

Wie Gerlach im Ausschuss sagte, sollten ferner Ärzte im Notfalldienst selbst
Arzneimittel abgeben dürfen. Denkbar wäre ein definiertes Sortiment mit
Schmerzmitteln und Antibiotika. Dies würde vielen Patienten den teilweise
langen Weg zu einer Bereitschaftsapotheke ersparen.

Quelle: Bundestag, 15.05.2019

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