Stand zur Erfassungsphase für das Standortverzeichnis gem. § 293 Abs. 6 SGB V
Krankenhäuser sollten jetzt prüfen, ob sie ihrer Verpflichtung, ihre Ambulanzen und Standorte an die Verzeichnisstelle zu melden, nachgekommen sind - Stand zur Erfassungsphase für das Standortverzeichnis gem. § 293 Abs. 6 SGB V (Deutsche Krankenhausgesellschaft).