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Stellungnahme: Krankenhäuser brauchen Planungssicherheit bis Ende 2021

Stellungnahme: Krankenhäuser brauchen Planungssicherheit bis Ende 2021 (Bundesärztekammer).



Die Planungsgrundlagen von Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen für das Jahr 2021 müssen dringend sichergestellt werden. Das hat die Bundesärztekammer (BÄK) in ihrer Stellungnahme zu den Referentenentwürfen einer Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der
Krankenhäuser sowie einer Verordnung zur Verlängerung der Vereinbarung zur wirtschaftlichen Sicherung der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen unterstrichen.

Ziel der Referentenentwürfe sei, die bisher beschlossenen Maßnahmen auf Basis
der bisherigen Beratungsergebnisse des Expertenbeirates nach § 24 des
Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zu verlängern und teilweise nach zu
justieren. Während zur wirtschaftlichen Sicherung der Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtungen eine – aus Sicht der Bundesärztekammer –
sachgerechte Verlängerung bis zum Ende des Jahres ermöglicht wird, sollen die
geplanten Regelungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser von der
bisher geltenden Befristung bis zum 11. April 2021 lediglich bis zum 31. Mai
2021 verlängert werden.

Angesichts der aktuell erneut zunehmenden Coronavirus-Infektionen und der
begonnenen dritten Pandemie-Welle sollte „die Bundesregierung mit der geplanten
Verordnung ein klares Signal zur Planungssicherheit für das Jahr 2021 an die in
den Kliniken tätigen Ärztinnen und Ärzte und weiteren Mitarbeiter geben“,
fordert die Bundesärztekammer. Daher sollte der Zeitraum für entsprechende
Ausgleichszahlungen für die Sonderbelastungen der Pandemiebewältigung und den
Erhalt der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens auch im Bereich der
Krankenhäuser auf den 31. Dezember 2021 verlängert werden.

Dazu gehöre auch der geplante – und dringend notwendige – Ausgleich der
Erlösrückgänge im Vergleich zum Jahr 2019. Die rechtlichen Rahmenbedingungen
müssen so gestaltet sein, dass diese einen „fairen, schnellen und
unbürokratischen Ausgleich“ bei den krankenhausindividuell zu führenden
Verhandlungen ermöglichen. Die zuständigen Selbstverwaltungspartner auf
Bundesebene bei der Schaffung der Rahmenbedingungen einzubinden, sei daher ein
Schritt in die richtige Richtung, so die BÄK.

Aus Sicht der Bundesärztekammer müssten sich Ärztinnen und Ärzte, die seit über
einem Jahr zusammen mit den Pflegekräften die medizinische Versorgung der
Patientinnen und Patienten unter außergewöhnlichen Umständen, Belastungen und
persönlichem Risiko sicherstellen, auf diesen Rückhalt der Gesellschaft und der
Politik verlassen können.

Quelle: Bundesärztekammer, 29.03.2021

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