Dörenberg-Klinik Bad Iburg mit neuem kaufmännischen Leiter /> Az. 1 L 10/17: Geriatrische fruehrehabilitative Komplexbehandlung 8-550 allgemeine Krankenhausleistung />

vdek zu TSVG-Anhörung - Terminservice- und Versorgungsgesetz mydrg.de





groups

vdek zu TSVG-Anhörung - Terminservice- und Versorgungsgesetz

vdek zu TSVG-Anhörung - Terminservice- und Versorgungsgesetz (Stellungnahme).



Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) sieht in dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) viele gute Regelungen, die die Versorgung der Versicherten verbessern.
Allerdings werde die Versorgung auch teurer, schreibt der Verband in seiner Stellungnahme anlässlich der Anhörung des TSVG am 16.1.2019 im Deutschen Bundestag. Erwartet werden
Mehrausgaben von etwa 1,8 Milliarden Euro.

vdek unterstützt bessere Termin- und Wartezeiten sowie Digitalisierung
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek betonte: „Wir unterstützen die
Regelungen zur Verbesserung der Termin- und Wartezeitensituation in den
Arztpraxen und zur Digitalisierung des Gesundheitswesens.“ Mit Einführung von
einheitlichen ambulanten Kodierrichtlinien macht die Bundesregierung einen
wichtigen Schritt zur Verbesserung des Finanzausgleichs Morbi-RSA. „Eine
korrekte Kodierung ist die Voraussetzung, um Diagnosen für die Berechnung der
Morbidität im RSA und in der vertragsärztlichen Versorgung zu nutzen.“

Nachbesserungsbedarf besonders bei Heilmittelversorgung
Insbesondere bei Regelungen, die im späteren Verlauf des parlamentarischen
Verfahrens noch Eingang in das Omnibusgesetz gefunden hätten, gibt es jedoch
noch Nachbesserungsbedarf, erklärte die Vorstandsvorsitzende. Kritisch sieht
der vdek vor allem die geplanten Maßnahmen im Bereich der Heilmittelversorgung.
So soll es Änderungen bei der Preisbildung geben und die Grundlohnanbindung
dauerhaft abgeschafft werden, was zu Mehrkosten von 1,2 Milliarden Euro führen
wird. Dass künftig auf Bundesebene Rahmenverträge über die einheitliche
Versorgung der Versicherten mit Heilmitteln zu schließen sind, ist
nachvollziehbar. Um regionale Besonderheiten zu berücksichtigen, sollten die
konkreten Preise jedoch weiterhin wie bisher auf Landesebene zwischen
Krankenkassen und Heilmittelerbringern ausgehandelt werden. Zukünftig soll
zudem das bewährte Zulassungsverfahren von Heilmittelerbringern durch
Krankenkassenverbände auf Landesebene zugunsten einer bundesweit einheitlichen
Regelung zerschlagen werden - eine aus Sicht des vdek nicht nachvollziehbare
Maßnahme.

Unnötige Kostensteigerungen durch Sonderzuschläge für Ärzte
Zu unnötigen Kostensteigerungen werden auch die zahlreichen Sonderzuschläge für
Ärzte, z. B. bei der Behandlung von neuen Patienten und in offenen
Sprechstunden führen. „Nur wirkliche Mehrleistungen sollten auch zusätzlich
vergütet werden“, so Elsner. Änderungsbedarf sieht der vdek auch bei den
Regelungen zu den Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Positiv sei zwar,
dass die Bedingungen zur Gründung von MVZ durch Arztnetze erweitert wurden. „Um
zu verhindern, dass Kapitalinvestoren die Möglichkeit erhalten, durch die
Übernahme eines Krankenhauses bundesweite MVZ-Ketten alleine mit Schwerpunkt
auf renditestarke Leistungen zu gründen, sollte das Gesetz hier noch präzisiert
werden.“

Die vdek-Stellungnahme ist hier abzurufen.

Quelle: Stellungnahme, 14.01.2019

« Dörenberg-Klinik Bad Iburg mit neuem kaufmännischen Leiter | vdek zu TSVG-Anhörung - Terminservice- und Versorgungsgesetz | Az. 1 L 10/17: Geriatrische fruehrehabilitative Komplexbehandlung 8-550 allgemeine Krankenhausleistung »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige