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Wichtiger Impuls für die Zukunft der Versorgung - jetzt für Krankenhäuser absichern

Wichtiger Impuls für die Zukunft der Versorgung - jetzt für Krankenhäuser absichern (Berliner Krankenhausgesellschaft).



Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), das gestern im Bundeskabinett beschlossen wurde, sieht umfangreiche Investitionen vor. Damit setzt das Gesetz einen wichtigen Impuls – bleibt aber bei der finanziellen Umsetzung offen. Das Maßnahmenpaket Zukunftsprogramm Krankenhäuser in Höhe von insgesamt 4,3 Mrd.
Euro ist ein erster notwendiger Schritt und ordentlicher Zuschlag, um die
Investitionslücke bei den Krankenhäusern abzufedern. Der langjährig angestaute
investive Nachholbedarf kann dadurch aber nicht beseitigt werden. Den Berliner
Krankenhäusern werden rund 150 Mio. Euro Bundesmittel (70 %) bereitgestellt, 65
Mio. Euro (30 %) finanzieren die Länder, der Träger oder beide
gemeinschaftlich. Die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) erwartet, dass
eine geplante Kofinanzierung allein von der Landesregierung getragen wird.

„Die Krankenhäuser der Stadt haben in der Pandemie ihre Leistungsfähigkeit und
besondere Rolle für das Gesundheitssystem der Metropole Berlin unter Beweis
gestellt. Das Krankenhauszukunftsgesetz ist angemessen und nötig. Die Kliniken
wollen die Versorgung der Patienten qualitativ hochwertig und sicher für die
Zukunft gestalten. Deshalb sind die Mittel wichtig, um digitale Innovationen
auf den Weg zu bringen“, so Marc Schreiner, Geschäftsführer der BKG.


Neben dem Krankenhauszukunftsfonds sieht das KHZG Finanzierungsregelungen für
die durch Corona
bedingten Erlösausfälle und Mehrkosten der Krankenhäuser vor.
Krankenhausindividuell kann ein Ausgleich mit den Kassen vereinbart werden,
wenn die Erlöse des Jahres 2020 geringer als entsprechende Erlöse aus dem Jahr
2019 sind. Offen bleiben zum jetzigen Zeitpunkt die Höhe des Ausgleichs und die
Kompensation der Erlöse für ambulante Leistungen. Bundeseinheitliche Regelungen
werden bis Ende des Jahres 2020 entwickelt. Durch die Freihaltepauschalen wurde
in einigen Häusern nicht ausreichend gegenfinanziert. Maximalversorgern und
Uniklinika drohen enorme finanzielle Belastungen.

„Wir dürfen nicht vergessen, wie angespannt die Situation der Kliniken bereits
vor der Krise war. Jetzt ist die Lage noch angespannter. Die Länder dürfen sich
nicht ihrer Verantwortung für Investitionsverpflichtungen entziehen. Eine
Kostenbeteiligung durch die Krankenhausträger an Maßnahmen, die ja den
Krankenhäusern gerade jetzt helfen sollen, die Folgen der Corona-Krise zu
überwinden, wäre nicht akzeptabel. Das wäre, als ob sich die Häuser am eigenen
Schopf aus dem Sumpf ziehen sollen. Krankenhäuser müssten selbst
erwirtschaftete Mittel einsetzen. Das will der Gesetzgeber gerade vermeiden“,
so Schreiner.


Die BKG setzt darauf, dass das Land Berlin sich hinter die Krankenhäuser der
Stadt stellt und gerade für die schnelle Umsetzung digitaler Strukturen
umfängliche und dauerhafte Zusagen trifft. Denn diese sind maßgeblich wichtig
für den Wirtschaftsstandort Berlin. „Berlin hat gute und etablierte
Krankenhausstrukturen – da lohnt es sich in die Zukunft zu investieren“, betont
Schreiner.

Quelle: Berliner Krankenhausgesellschaft, 03.09.2020

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