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Zukunftsprogramm Krankenhäuser: Die Bundesländer müssen jetzt mitziehen

Zukunftsprogramm Krankenhäuser: Die Bundesländer müssen jetzt mitziehen (VKD).



Die Digitalisierung nimmt im Gesetzentwurf für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser einen großen Raum ein. Dieser Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung, denn der Nachholbedarf ist erheblich. Gesetzentwurf stellt zu Recht erheblichen Nachholbedarf in der Digitalisierung der Krankenhäuser fest

Berlin, 11. August 2020. Die Zukunft der Krankenhäuser ist digital. Dass die
Digitalisierung im Gesetzentwurf für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser einen
großen Raum einnimmt, ist daher folgerichtig und wird vom Verband der
Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) begrüßt. „Wir haben seit Jahren immer
wieder darauf hingewiesen, dass digitale Strukturen ganz wesentlich für die
Lösung zahlreicher Probleme und Herausforderungen sind, denen die Krankenhäuser
gegenüberstehen“, sagt VKD-Präsident Dr. Josef Düllings.

Dass hierfür in der Vergangenheit viel versäumt und die Lücke durch fehlende
Investitionen der Länder immer größer wurde, liegt auf der Hand und wird auch
im Gesetzentwurf genauso festgestellt. Der Nachholbedarf ist erheblich. Wie
hoch er allerdings tatsächlich ist, hätte für ein strukturiertes Vorgehen
bereits dringend ermittelt werden müssen. Das sollte zügig nachgeholt werden,
denn es gibt hier erhebliche Unterschiede zwischen den Krankenhäusern, die ja
alle digitalisiert werden müssen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene erste
Evaluation zum digitalen Reifegrad sollte aus Sicht des VKD nicht erst Mitte
2021 erstmals erfolgen, um Fortschritte zu dokumentieren, sondern bereits den
aktuellen Status als Ausgangspunkt ermitteln.

Die Fülle der förderungsfähigen Vorhaben, die im Gesetzentwurf aufgelistet
werden und die sicher auch sehr wichtig sind, lassen allerdings leise Zweifel
darüber aufkommen, wie viele der vorgesehenen drei Milliarden Euro am Ende
tatsächlich in die Digitalisierung fließen werden. Eine Priorisierung bereits
im Gesetz erscheint tatsächlich angebracht, auch wenn über die zu fördernden
Projekte am Ende natürlich die Länder entscheiden werden. Dass diese die
vorgesehene Regelung, 30 Prozent der notwendigen Fördersummen zu übernehmen,
umsetzen, hoffen wir nicht nur, sondern werden dies einfordern. Ansonsten würde
das Gesetz eines seiner wesentlichen Ziele verfehlen, flächendeckend Vernetzung
zu ermöglichen. Die Länder müssen jetzt mitziehen.

Immerhin ist es auch wieder drei Jahre her, seit das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie neun Eckpunkte zur Digitalisierung der
Gesundheitswirtschaft formuliert hat, um hier das Tempo zu erhöhen.
Festgestellt wurde außerdem, dass staatliche Förderung und Unterstützung
hierbei notwendig seien. Auch das haben wir damals begrüßt, denn es entsprach
unseren Praxiserfahrungen. Wir alle haben also längst kein Erkenntnisproblem
mehr.

„Die Corona-Pandemie hat uns nochmals drastisch vor Augen geführt, wie wichtig
das Thema ist und wie zügig es flächendeckend in Angriff genommen werden muss.
Wir sind natürlich froh darüber, dass jetzt auch Bundesmittel eingesetzt werden
sollen. Und wir hoffen, dass die Bundesländer ihren Teil ebenfalls leisten
werden. Wir sehen den Gesetzentwurf als einen wichtigen Schritt in die richtige
Richtung, gehen aber davon aus, dass einige der vorgesehenen Regelungen im
parlamentarischen Verfahren nochmals auf den Prüfstand gestellt werden“, so das
erste Fazit des VKD-Präsidenten.

Quelle: VKD, 11.08.2020

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