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BG-Kliniken: Gemeinsam gegen Korruption

BG-Kliniken: Gemeinsam gegen Korruption (Pressemitteilung).



Die Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen können seit 2016 mit Geld- oder gar Freiheitsstrafen geahndet werden. Ein transparentes Compliance Management System soll Mitarbeiter*innen frühzeitig für das Thema sensibilisieren und vor Verfehlungen schützen. Am 4. Juni 2016 trat das
Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen in Kraft. Kernstück dieses Gesetzes sind die Straftatbestände
der Bestechlichkeit (§ 299a StGB) und Bestechung (§ 299b StGB) im
Gesundheitswesen, die in das Strafgesetzbuch aufgenommen wurden. Menschen in
Heilberufen ist es demnach strikt untersagt, sich in fachlich-medizinischen
Entscheidungen durch Gewährung eines Vorteils durch Dritte beeinflussen zu
lassen.

Auch das BG Klinikum Hamburg (BGKH) möchte sich und seine Mitarbeiter*innen vor
Verstößen schützen. Vanessa Rahn ist die Compliance Managerin des Klinikums und
sensibilisiert in Bezug auf Richtlinien und korrekte Verhaltensweisen: „Es ist
mir wichtig ein Bewusstsein für diese Thematik zu schaffen und den Menschen im
Klinikum zu vermitteln, wo Korruption beginnt, welche Handlungsrahmen bestehen
und wo sie Antworten auf ihre Fragen finden.“

Wo beginnt Korruption?
Korruption bedeutet den Missbrauch einer Vertrauensstellung oder das Ausnutzen
einer Machtposition, um sich Vorteile zu verschaffen. Der Verdacht auf
Korruption besteht demnach bereits, wenn Angehörige eines Heilberufs
finanzielle oder materielle Zuwendungen von Dritten, wie zum Beispiel von
Vertreter*innen der Industrie, Medizinverbänden oder Patient*innen einfordern,
sich versprechen lassen oder annehmen. All diese Handlungen stehen im Gegensatz
zum Antikorruptionsgesetz, das medizinisches Personal dazu verpflichtet, stets
unabhängig, objektiv und zum Wohle der Patient*innen zu handeln. Insbesondere
Verordnungs-, Zuführungs- oder Beschaffungsentscheidungen dürfen in keinem Fall
durch die Gewährung eines Vorteils beeinflusst werden.

Handlungsrahmen für medizinisches Personal
Dürfen Personen in medizinischen Berufen also grundsätzlich keine Geschenke
annehmen? Doch, Sie dürfen – jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Wertgrenzen stellen die gesellschaftliche Üblichkeit sicher, wenn sich ein
Vorteil im Rahmen der anerkannten und akzeptierten Ordnung bewegt und nicht der
Verdacht erweckt wird, dass mittels des Vorteils eine unrechtmäßige
Beeinflussung erfolgt. Möchte ein Patient zum Beispiel einer Pflegekraft ein
Geschenk machen, darf dieses einen Wert von 25 Euro nicht überschreiten.
Außerdem darf das Geschenk nicht für private Zwecke gedacht sein und der Wert
nicht in bar ausgezahlt werden.

Grundsätzlich müssen gewährte Vorteile in einem angemessenen Verhältnis zur
Gegenleistung stehen – sofern eine Leistungs-Gegenleistungs-Relation vorliegt –
oder sozialadäquat sein. Sozialadäquat sind Vorteile, wenn sie von außen nicht
den Eindruck erwecken, unverhältnismäßig, extravagant oder zu wertvoll zu sein,
als dass die Übergabe und Annahme des Vorteils mit einer Bestechungsabsicht
erfolgt. Ein spontanes Abendessen mit einem Vertreter aus der Industrie für die
Planung einer Beratertätigkeit sollte bspw. nicht in einem Fünf-Sterne-Hotel
stattfinden. Angemessenheit liegt vor, wenn die erbrachte Leistung mit der
erhaltenen Gegenleistung – dem Vorteil – in einem ausgewogenen Verhältnis steht
und die Leistung die Gegenleistung rechtfertigt. Die Vergütung einer
Referent*innentätigkeit muss zum Beispiel in einem ausgewogenen Verhältnis zur
Vorbereitungs- und Leistungszeit stehen und anhand der beruflichen Erfahrung
und Position des/der Referent*innen angepasst werden.

Um ein integres Verhalten der Mitarbeiter*innen sicherzustellen, ergreifen auch
die BG Kliniken entsprechende Präventivmaßnahmen. Durch sie sollen Risiken
identifiziert und Unsicherheiten ausgeräumt werden. Vanessa Rahn: „Für die
Vermeidung und Bekämpfung von Korruption haben die BG Kliniken eine
Arbeitsanweisung zur Antikorruption erarbeitet. Darüber hinaus haben wir am
BGKH ein Compliance Management System etabliert und bieten regelmäßige
Schulungen für die Mitarbeiter*innen an. Auf diese Weise schaffen wir ein
nachhaltiges Bewusstsein für dieses wichtige Thema.“

Quelle: Pressemitteilung, 09.12.2020

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