Verordnung zur Anpassung der Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung der Krankenhäuser nach § 21 Absatz 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes /> Az. L 4 KR 437/19: Verstoß gegen § 7 Abs. 5 PrüfvV (2014): Kein Verlust des Vergütungsanspruches />
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