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Bundeskartellamt genehmigt Zusammenschluss zwischen Asklepios und Rhön-Klinikum

Bundeskartellamt genehmigt Zusammenschluss zwischen Asklepios und Rhön-Klinikum (Pressemitteilung).



Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb von bis zu 100 Prozent der Anteile an und alleiniger Kontrolle über die Rhön-Klinikum AG, Bad Neustadt a. d. Saale, durch die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg, in der ersten Prüfungsphase freigegeben.

Asklepios und Rhön zählen in Deutschland zu den größten privaten
Klinikbetreibern nach der Fresenius-Tochter Helios. Asklepios betreibt
deutschlandweit insgesamt 160 Gesundheitseinrichtungen, darunter neben
Krankenhäusern auch medizinische Versorgungszentren und Rehakliniken. Rhön ist
mit dem Universitätsklinikum Gießen und Marburg, der Zentralklinik Bad Berka,
dem Klinikum Frankfurt (Oder) sowie dem Rhön-Klinikum Campus in Bad Neustadt im
Krankenhauswesen tätig.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Bei der überwiegenden
Mehrheit der Klinikstandorte von Asklepios und Rhön gibt es keine räumlichen
Überschneidungen. Die Unternehmen stehen lediglich beim Angebot von
akutstationären Krankenhausdienstleistungen in der Region Gießen/Marburg in
einer Wettbewerbsbeziehung zueinander. Hier betreibt Rhön mit dem
Universitätsklinikum Gießen und Marburg die einzige privat geführte
Universitätsklinik in Deutschland. Auch Asklepios ist in der Region mit
mehreren Kliniken präsent. Allerdings besteht zwischen den
Krankenhausstandorten der Beteiligten weder räumlich noch fachlich eine
hinreichende Nähe, die zu durchgreifenden, wettbewerblichen Bedenken hätte
führen können.“
Bereits mehrfach hat das Bundeskartellamt seit dem Jahr 2012 den Erwerb von
Beteiligungen an Rhön durch Asklepios geprüft (siehe Pressemeldungen vom 13.
Dezember 2012, 14. März 2013 und 30. Juli 2013). Rhön hat in den vergangenen
Jahren zahlreiche Krankenhausstandorte veräußert (siehe auch Pressemeldung zum
Fusionsvorhaben Fresenius/Rhön vom 20. Februar 2014). Das Bundeskartellamt hat
zuletzt bereits den Erwerb einer 25 Prozent Beteiligung von Asklepios an Rhön
im Jahr 2017 freigegeben.

Hintergrund – Fusionskontrolle bei Krankenhäusern:
Krankenhäuser sind unabhängig von ihrer Trägerschaft unternehmerisch tätig und
stehen untereinander im Wettbewerb. Aufgrund der engen gesetzlichen Vorgaben
existiert in diesem Bereich kaum Preiswettbewerb. Ziel der Fusionskontrolle ist
es darum in erster Linie, den Wettbewerb um die Qualität der Versorgung der
Patienten zu erhalten. Entscheidend dabei ist, dass den Patienten vor Ort
hinreichende Auswahlalternativen zur Verfügung stehen.

In den vergangenen Jahren mussten trotz des fortschreitenden
Konzentrationsprozesses im Krankenhausbereich nur sehr wenige Vorhaben vom
Bundeskartellamt untersagt werden. Zwischen 2003 und Mai 2020 wurden von
insgesamt 321 geprüften Transaktionen lediglich sieben untersagt. Acht Projekte
wurden nach kritischer Bewertung im Rahmen einer informellen Voranfrage
letztlich nicht angemeldet.

Quelle: Pressemitteilung, 26.05.2020

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