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Bundeskartellamt gibt den Erwerb der Malteser Rhein-Ruhr durch Helios frei mydrg.de





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Bundeskartellamt gibt den Erwerb der Malteser Rhein-Ruhr durch Helios frei

Bundeskartellamt gibt den Erwerb der Malteser Rhein-Ruhr durch Helios frei (Bundeskartellamt).



Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Malteser Rhein-Ruhr gGmbH durch die Helios Kliniken GmbH nach intensiven Ermittlungen in der einmonatigen sogenannten ersten Phase des Fusionskontrollverfahrens freigegeben. Die
Klinikbetreiber stehen beim Angebot von akutstationären
Krankenhausdienstleistungen in Duisburg und in Krefeld in einer
Wettbewerbsbeziehung zueinander.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die beiden Klinikbetreiber
haben teilweise eine starke gemeinsame Marktposition. Durch die Fusion kommt es
insbesondere im Raum Krefeld zu beträchtlichen Marktanteilsadditionen. Wir
haben die Fusion sehr genau geprüft, konnten das Vorhaben nach intensiven
Ermittlungen aber bereits jetzt freigeben. Für die Patienten stehen ausreichend
Auswahlalternativen zur Verfügung, und es kommt zu keiner wesentlichen
Beschränkung des Wettbewerbs.“

Die Helios Kliniken GmbH ist der größte private Klinikbetreiber in Deutschland
und Tochtergesellschaft des international tätigen Gesundheitskonzerns
Fresenius. Helios betreibt in Deutschland 86 Kliniken, darunter jeweils zwei in
Duisburg und Krefeld. Die Malteser Rhein-Ruhr betreiben in Duisburg die
Krankenhäuser St. Anna und St. Johannes-Stift sowie in Krefeld-Uerdingen das
St. Josefshospital.

Im Rahmen der Prüfung wurden die vollständigen Falldaten aller in der Region
ansässigen Krankenhäuser ausgewertet, die dem Bundeskartellamt vom Institut für
das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) auf Anfrage zur Verfügung gestellt
worden waren. Wettbewerbsbedenken, die von dritter Seite vorgetragen wurden,
bestätigten sich nach den durchgeführten Ermittlungen nicht.

Hintergrund – Fusionskontrolle bei Krankenhäusern:21

Krankenhäuser sind unabhängig von ihrer Trägerschaft unternehmerisch tätig und
stehen untereinander im Wettbewerb. Aufgrund der engen gesetzlichen Vorgaben
existiert in diesem Bereich kaum Preiswettbewerb. Ziel der Fusionskontrolle ist
es darum in erster Linie, den Wettbewerb um die Qualität der Versorgung der
Patienten zu erhalten. Entscheidend dabei ist, dass den Patienten vor Ort
hinreichende Auswahlalternativen zur Verfügung stehen.

In den vergangenen Jahren mussten trotz des fortschreitenden
Konzentrationsprozesses im Krankenhausbereich nur sehr wenige Vorhaben vom
Bundeskartellamt untersagt werden. Zwischen 2003 und September 2020 wurden von
insgesamt 329 angemeldeten Transaktionen lediglich sieben untersagt. Acht
Projekte wurden nach kritischer Bewertung im Rahmen einer informellen
Voranfrage letztlich nicht angemeldet.

Quelle: Bundeskartellamt, 21.09.2020

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