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Bundeskartellamt gibt Zusammenschluss der beiden katholischen Unternehmen St. Franziskus-Stiftung und Marienhaus-Gruppe frei

St. Franziskus-Stiftung und Marienhaus-Gruppe begrüßen positive Entscheidung des Bundeskartellamts zum geplanten Zusammenschluss auf Augenhöhe (Presseinformation).



Nachdem die St. Franziskus-Stiftung Münster (SFS) und die Marienhaus-Gruppe (MHG) Anfang März 2022 angekündigt hatten, das operative Geschäft beider Gruppen zusammenzuführen, hat nun das Bundeskartellamt in seinem gestern veröffentlichten Fallbericht den Zusammenschluss der beiden katholischen
Unternehmen freigegeben. Beide Unternehmen begrüßen die formelle Entscheidung
des Bundeskartellamts und werden nun in den kommenden Wochen die Arbeiten
fortsetzen, um die weiteren Schritte zum Zusammenschluss vorzubereiten.


Die beiden Stiftungen als Eigentümerinnen des neu entstehenden Unternehmens und
ihre Identitäten sollen bestehen bleiben. Unter dem beabsichtigten gemeinsamen
Dach werden zukünftig über 27.000 Mitarbeitende in über 100 sozialen
Einrichtungen tätig sein. Es entsteht ein führendes freigemeinnütziges
Krankenhaus-, Altenhilfe- und Gesundheitsunternehmen in Deutschland.

Ziel ist es, in den Versorgungsregionen die erste Wahl für die jährlich rund
eine Million ambulanten und stationären Patientinnen und Patienten, mehreren
tausend Bewohnerinnen und Bewohner, Gäste sowie Mitarbeitende zu sein. Beide
Unternehmen ergänzen sich in vielfacher Hinsicht: überschneidungsfrei in den
regionalen Versorgungsnetzwerken sowie verstärkend bei zentralen Aufgaben. Die
komplementären Kompetenzen ermöglichen ein effizientes und schnelles Management
der aktuellen Herausforderungen im Gesundheitsmarkt, wie beispielsweise die
schnell voranschreitende Digitalisierung oder die Vernetzung von stationärer
und ambulanter Versorgung. Die gemeinsamen franziskanischen Wurzeln beider
Unternehmen bilden die christliche Wertebasis, um alle Anforderungen mit
Professionalität, Nächstenliebe und Begeisterung anzunehmen und den Menschen
dabei stets im Blick zu behalten.

Quelle: Presseinformation, 27.09.2022

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