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Fehlsteuerungsanreize in Krankenhäusern müssen ausgehebelt werden!

Fehlsteuerungsanreize in Krankenhäusern müssen ausgehebelt werden! (Pressemitteilung).



Coronabedingte Anpassung der Krankenhausvergütungslogik wird aus Profitgründen ausgenutzt - Abweichungen von Pflegepersonaluntergrenzen sind zu veröffentlichen. Die Coronakrise stellt auch für Krankenhäuser eine große Herausforderung dar. Dementsprechend hat der Gesetzgeber unter anderem die Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen sowie die
Lockerung des Arbeitszeitgesetzes beschlossen. Bedauerlicherweise werden diese Maßnahmen von einigen
Krankenhäusern aufgrund finanzieller Interessen falsch genutzt. So werden frei
werdende Stellen nicht nachbesetzt, lieber brummt man Pflegefachpersonen
einfach mehr Stunden auf. Durch diese Mehrbelastung wird es dauerhaft zu einer
Gefährdung der pflegerischen Versorgung kommen, die billigend in Kauf genommen
wird. Daher möchten wir erneut betonen, dass die vom Gesetzgeber beschlossenen
Maßnahmen keineswegs als Freifahrtschein dienen! Nur in absoluten
Notsituationen ist es legitim, von diesen Regelungen Gebrauch zu machen.
Insgesamt müssen wir leider feststellen, dass derzeit viele
Fehlsteuerungsanreize im Krankenhauswesen aus Profitgründen genutzt werden“, so
Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.

Mit seiner Kritik bezieht sich Mai auf das seit April geltende
Covid-19-Krankenhaus-Entlastungsgesetz. In diesem wurde eine Erhöhung des
Pflegeentgeltwerts von 146,55 € auf 185 € festgelegt. Wird der neue Entgeltwert
übertroffen, kann die Differenz vom Gesetzgeber ausgeglichen werden. Liegen die
Kosten unter 185 €, weil beispielsweise und groteskerweise Pflegefachpersonal
abgebaut wird, können Krankenhäuser die jeweilige Differenz im Extremfall als
Gewinn verbuchen. Die Möglichkeit, 12-Stunden-Schichten anzuordnen, treibt das
Ganze auf die Spitze. Dies führt zu gesundheitsschädlichen Belastungen bei
einer systemrelevanten Berufsgruppe, die für die Sicherstellung der
pflegerischen Versorgung verantwortlich ist. Ein kapitaler
Fehlsteuerungsanreiz, der zu Lasten der verbleibenden Beschäftigten geht.

„Grundsätzlich ist eine Anpassung der Krankenhausentgelte zu befürworten. Dass
die Kosten auch mal unter dem Entgeltwert liegen, ist völlig klar. Es ist
jedoch völlig inakzeptabel, dass Krankenhäuser während der Coronakrise Personal
einsparen und dadurch noch Gewinne machen. Damit schaden Krankenhäuser ihrem
Ansehen und erzeugen das Bild des Kriegsgewinnlers. Wir fordern deshalb den
Gesetzgeber dazu auf, solche Fehlsteuerungsanreize schnellstmöglich zu
unterbinden. Von den Krankenhäusern fordern wird dagegen mehr Transparenz. Die
Abweichungen von den vormals geltenden Pflegepersonaluntergrenzen sind zu
dokumentieren und zu veröffentlichen. Nur durch diese Maßnahmen kann
gewährleistet werden, dass es nicht zu einer unnötigen Mehrbelastung der
Pflegefachpersonen kommt und die Sicherheit der pflegerische Versorgung Opfer
ökonomischer Interessen wird. Dem monetären Opportunismus müssen hier klare
Grenzen gesetzt werden!“, sagt Mai.

Quelle: Pressemitteilung, 20.05.2020

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