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GVWG und Pflegebudget: BDPK positioniert sich mit Anschreiben an den Gesundheitsausschuss

GVWG und Pflegebudget: BDPK positioniert sich mit Anschreiben an den Gesundheitsausschuss (Pressemitteilung).



Der BDPK weist in einem Schreiben an den Gesundheitsausschuss Vorwürfe der GKV-SV zurück, dass der Anstieg von Pflegepersonalkosten in Krankenhäusern um 1,6 Milliarden Euro auf Umbuchungen zurückzuführen seien. Der GKV-SV hatte während der Anhörung zum Gesundheitsversorgungsentwicklungsgesetz (GVWG) am
12.04.2021 mit dieser Falsch-Darstellung Kliniken in privater Trägerschaft massiv belastet.

Der BDPK reagierte auf diese Vorwürfe mit einem Schreiben an die Abgeordneten
im Gesundheitsausschuss und betont, dass Pflegebudgets auch für Krankenkassen
finanzrelevant sind. Die Strategie im Pflegebudget berücksichtigungsfähige
Kosten eng zu begrenzen, dient damit dem Interesse der Krankenkassen die
Ausgaben gering zu halten. Es wird zudem auf die Empfehlung 2020 und
Vereinbarung 2021 zwischen DKG und GKV-SV hingewiesen, die die Zuordnung der
Pflegekosten klarstellend definierte und die Bedeutung von Pflegehilfskräften
für die organisatorischen Abläufe im Krankenhaus betont.

Hintergrund der Debatte
Der GKV-SV hatte dem Gesundheitsausschuss in der Anhörung dargelegt, dass im
ersten Jahr nach der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den
Fallpauschalen die Pflegepersonalkosten um 1,6 Milliarden Euro gestiegen seien.
Das würden Neueinstellungen von 30.000 Pflegekräften bedeuten. Angesichts der
angespannten Arbeitsmarktsituation sei dies „sehr zweifelhaft“. Rund die Hälfte
des Anstiegs der Kosten seien damit zu erklären, dass offenbar eine
„substanzielle Verschiebung“ von anderem Personal aus dem Funktionsdienst bzw.
medizinisch-technischen Dienst stattgefunden habe. Der GKV-SV führte als
Beispiel „einen großen Krankenhausträger“ an, wo der Pflegedienst von 2018 auf
2019 um mehr als 15 Prozent gestiegen sei. Der medizinisch-technische Dienst
sei demgegenüber im gleichen Umfang zurückgegangen. Um solche Situationen zu
verhindern, seien eindeutige und gesetzliche Festlegungen der Berufsgruppen
erforderlich für die Pflege am Bett. So könnte auch das Konfliktpotenzial in
den Budgetverhandlungen gemindert werden. Vorschlag: Verwendung der
Berufsgruppendefinition der Pflegepersonaluntergrenzenverordnung.

Quelle: Pressemitteilung, 28.04.2021

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