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PPR 2.0: Personalbemessung, aber richtig

Fortschritte für die Pflege: Personalbemessung, aber richtig! (KKVD).



Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (kkvd) fordern, dass die Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) vollständig umgesetzt und der Personalbedarf verbindlich refinanziert
wird. Ein verwässertes Instrument zur Personalbemessung sei angesichts der
Hoffnungen, die der Koalitionsvertrag geweckt habe, nicht akzeptabel, sagte
DBfK-Geschäftsführerin Bernadette Klapper heute bei einem Parlamentarischen
Frühstück in Berlin. Der stellvertretende kkvd-Vorsitzende Ansgar Veer warnt
gleichzeitig vor einer Pflege nach Kassenlage.

„Es ist fraglich, ob jede Pflegestelle voll refinanziert wird“

Ansgar Veer, stellvertretender kkvd-Vorsitzender und Hauptgeschäftsführer der
St. Bonifatius-Hospitalgesellschaft Lingen: „Es ist ein Trauerspiel, wie die
Versprechungen an die Pflegenden immer mehr zu Lippenbekenntnissen werden. Mit
dem Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz will die Bundesregierung die PPR 2.0
jetzt nur bruchstückhaft umsetzen. Auch ist fraglich, ob jede Pflegestelle voll
refinanziert wird. Stattdessen droht eine Pflege nach Kassenlage, wenn der
Bundesfinanzminister das letzte Wort bekommt.“

„Wohin das führt, wenn die Pflege vor allem als Kostenfaktor gesehen wird,
erleben wir gerade bei den Pflegebudgets. Anstatt Pflege ganzheitlich zu sehen
und den dafür notwendigen Qualifikationsmix zu berücksichtigen, wurden bei den
Pflegebudgets kleinteilig Berufsgruppen herausgerechnet, um Kosten zu sparen.
Das ist das Gegenteil von Wertschätzung für die Pflegenden und ihre
verantwortungsvolle Tätigkeit. Und es verhindert, dass die Pflege wieder ein
Beruf mit Zukunft wird“, so Ansgar Veer weiter.

Koalitionsvertrag wollte PPR 2.0 kurzfristig einführen

Im Koalitionsvertrag hatten die Regierungsfraktionen noch angekündigt, die PPR
2.0 kurzfristig zur verbindlichen Personalbemessung im Krankenhaus als
Übergangsinstrument einzuführen. Im von der Bundesregierung beschlossenen
Entwurf für ein Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz (KHPflEG) ist nur noch von
„Vorgaben zur Ermittlung des Pflegepersonalbedarfes in Anlehnung an die
Konzepte der PPR 2.0“ die Rede. Für die dazugehörige Rechtsverordnung ist das
Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen notwendig.

„Ein verwässertes Instrument ist nicht akzeptabel“

Dr. Bernadette Klapper, Geschäftsführerin des Deutschen Berufsverbands für
Pflegeberufe: „Patientinnen und Patienten im Krankenhaus müssen darauf
vertrauen können, dass sie sicher, fachlich einwandfrei und nach dem aktuellen
Wissensstand versorgt werden. Dafür ist ein Personalbemessungsinstrument für
die Pflege unverzichtbar.“

„Der aktuell beste Weg ist die PPR 2.0. Sie bildet den fachlichen Pflegebedarf
der Patientinnen und Patienten ab und ermittelt die dafür notwendige Zahl an
Pflegepersonen. Außerdem ist sie vergleichsweise unbürokratisch. Mit der
Ankündigung sie einzuführen wurde den beruflich Pflegenden auch signalisiert,
dass ihre Situation wahrgenommen und ihre Fachlichkeit anerkannt wird. Ein
verwässertes Instrument ist angesichts der Hoffnungen, die das Bekenntnis zur
PPR 2.0 im Koalitionsvertrag geweckt hat, nicht akzeptabel. Vielmehr ist dann
weitere Abwanderung aus dem Pflegeberuf zu befürchten“, so Bernadette Klapper
abschließend.

Parlamentarisches Frühstück in Berlin

Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands und der Deutsche Berufsverband
für Pflegeberufe (DBfK) veranstalteten heute gemeinsam ein parlamentarisches
Frühstück in Berlin. Es stand unter dem Titel „Fortschritte für die Pflege:
Personalbemessung – aber richtig!“. Bernadette Klapper, Ansgar Veer und der
Pflegedirektor des St. Josefs-Hospitals Wiesbaden, Arne Evers, schilderten
dabei ihre Sicht auf das von der Bundesregierung vorgelegte
Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz (KHPflEG) sowie die darin enthaltenen
Vorschläge zur künftigen Pflegepersonalbemessung in Kliniken. Anschließend
diskutierten sie unter anderem mit den anwesenden Vertreterinnen und Vertretern
aus Politik und Verbänden.

Die Pressemitteilung zum Download im PDF-Format

Mehr Informationen zu den pflegepolitischen Forderungen der katholischen
Krankenhäuser in Deutschland finden Sie auf www.kkvd.de/pflege

Quelle: KKVD, 27.09.2022

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