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Unfallversicherung: Ärzte dürfen höhere Gebühren abrechnen

Unfallversicherung: Die ärztlichen Honorare in der gesetzlichen Unfallversicherung sind zum 1. Oktober um drei Prozent gestiegen (Kassenärztliche Bundesvereinigung).



Die ärztlichen Honorare in der gesetzlichen Unfallversicherung sind zum 1. Oktober um drei Prozent gestiegen. Damit ist die zweite Stufe einer linearen Gebührenerhöhung von insgesamt 18 Prozent umgesetzt worden. Bereits vor einem Jahr waren die Gebührensätze der
gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) um acht Prozent gestiegen. Weitere Anhebungen von je drei Prozent folgen zum 1. Oktober 2019 und 2020.

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