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Arbeitshilfe zu Anforderungen bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten

Arbeitshilfe zu Anforderungen bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten - Unternehmen erhalten Überblick über rechtliche Anforderungen (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, PDF, 3 MB).



Orientierungshilfe zum Datenschutz von Gesundheitsdaten jetzt online Unternehmen erhalten Überblick über rechtliche Anforderungen Einleitung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) veröffentlicht auf seiner Internetseite eine Orientierungshilfe zum Datenschutz von Gesundheitsdaten. Ziel der Orientierungshilfe ist es, Unternehmen einen schnellen und fundierten Überblick über die rechtlichen Anforderungen bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten zu geben.

Die Orientierungshilfe soll Unternehmen helfen, die datenschutzrechtlichen Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) frühzeitig zu beachten und dadurch das erforderliche Schutzniveau bei der Verarbeitung der besonders sensiblen Gesundheitsdaten zu gewährleisten. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass der Datenschutz als Innovationshemmnis für die Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft wahrgenommen wird.

Die Orientierungshilfe stellt sowohl die allgemeinen datenschutzrechtlichen Anforderungen als auch die Bestimmungen für besondere Bereiche, wie z.B. die automatisierte Entscheidungsfindung, Big-Data-Anwendungen und die Entwicklung von Apps, dar. Um die erforderliche Praxisnähe zu gewährleisten, ist sie in Abstimmung mit Unternehmen aus der Digitalwirtschaft und Datenschutzexperten entstanden. Zur Vertiefung wird auf frei erhältliche Darstellungen, Checklisten und Musterformulare von Behörden und Verbänden verwiesen. Die Orientierungshilfe ist hier zum freien Download verfügbar. Dort finden sich zudem FAQs sowie ein Glossar zu den zentralen Begriffen des Datenschutzrechts in der Gesundheitswirtschaft.

Orientierungshilfe zum Datenschutz für Gesundheitsdaten Einleitung Für wen ist die Orientierungshilfe gedacht und worin unterstützt Sie die Orientierungshilfe? Die
Gesundheitswirtschaft ist einer der größten deutschen Wirtschaftssektoren. In ihrer Weiterentwicklung spielt die Digitalisierung eine zunehmend bedeutsame Rolle. Etablierte
Unternehmen entwickeln neue digitale Lösungen, junge Start-ups treiben kreative Ideen und innovative Geschäftsmodelle voran. Gleichzeitig gilt der erfolgreiche Eintritt in den
Gesundheitsmarkt aufgrund
der regulatorischen Anforderungen als schwierig und findet nicht immer im
gewünschten Umfang statt. Vor diesem Hintergrund bietet die Digitalisierung der
Gesundheitswirtschaft ein besonderes Potenzial, dessen Realisierung durch das
BMWi aktiv unterstützt werden soll.

Eine besondere Herausforderung für digitale Produkte stellen dabei die
datenschutzrechtlichen Anforderungen dar. Das gilt erst recht, seitdem die
europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 in Kraft
getreten ist. Der Datenschutz ist im Bereich der Gesundheitswirtschaft
besonders bedeutsam, da Gesundheitsdaten sensibel und deswegen umfassend zu
schützen sind. Entwickler von digitalen Produkten sollten diese
datenschutzrechtlichen Anforderungen frühzeitig berücksichtigen, damit ihre
Produkte nicht zu einem späteren Zeitpunkt aufwendig angepasst werden müssen.

Die Orientierungshilfe zum Datenschutz für Gesundheitsdaten soll Entwicklern
und Anbietern von digitalen Gesundheitsprodukten daher einen Einstieg in diesen
wichtigen Bereich bieten. Sie stellt sowohl die allgemeinen
datenschutzrechtlichen Anforderungen als auch die Bestimmungen für besondere
Bereiche, wie zum Beispiel die automatisierte Entscheidungsfindung,
Big-Data-Anwendungen und die Entwicklung von Apps dar. Um die erforderliche
Praxisnähe zu gewährleisten, ist sie in Abstimmung mit Unternehmen aus der
Digitalwirtschaft entstanden. Zur Vertiefung wird auf frei erhältliche
Darstellungen, Checklisten und Musterformularen von Behörden und Verbänden
verwiesen.

Neben der ausführlichen Darstellung in der "Orientierungshilfe zum Datenschutz
für Gesundheitsdaten" (PDF, 3MB) und der Einleitung auf dieser Seite erhalten
Sie in den FAQs sowie im Glossar weitere Informationen zu den zentralen
Begriffen des Datenschutzrechts in der Gesundheitswirtschaft.

Die Darstellung wendet sich an alle Unternehmen, die Gesundheitsdaten erheben
und verarbeiten. Dabei wird der Begriff der Gesundheitsdaten sehr weit
verstanden, um sensiblen Gesundheitsdaten den bestmöglichen Schutz zuzugestehen
(Teil 1 der Orientierungshilfe (PDF, 3MB)).

Orientierungshilfe zum Datenschutz für Gesundheitsdaten Einleitung Für wen ist die Orientierungshilfe gedacht und worin unterstützt Sie die Orientierungshilfe? Die
Gesundheitswirtschaft ist einer der größten deutschen Wirtschaftssektoren. In ihrer Weiterentwicklung spielt die Digitalisierung eine zunehmend bedeutsame Rolle. Etablierte
Unternehmen entwickeln neue digitale Lösungen, junge Start-ups treiben kreative Ideen und innovative Geschäftsmodelle voran. Gleichzeitig gilt der erfolgreiche Eintritt in den
Gesundheitsmarkt aufgrund
der regulatorischen Anforderungen als schwierig und findet nicht immer im
gewünschten Umfang statt. Vor diesem Hintergrund bietet die Digitalisierung der
Gesundheitswirtschaft ein besonderes Potenzial, dessen Realisierung durch das
BMWi aktiv unterstützt werden soll.

Eine besondere Herausforderung für digitale Produkte stellen dabei die
datenschutzrechtlichen Anforderungen dar. Das gilt erst recht, seitdem die
europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 in Kraft
getreten ist. Der Datenschutz ist im Bereich der Gesundheitswirtschaft
besonders bedeutsam, da Gesundheitsdaten sensibel und deswegen umfassend zu
schützen sind. Entwickler von digitalen Produkten sollten diese
datenschutzrechtlichen Anforderungen frühzeitig berücksichtigen, damit ihre
Produkte nicht zu einem späteren Zeitpunkt aufwendig angepasst werden müssen.

Die Orientierungshilfe zum Datenschutz für Gesundheitsdaten soll Entwicklern
und Anbietern von digitalen Gesundheitsprodukten daher einen Einstieg in diesen
wichtigen Bereich bieten. Sie stellt sowohl die allgemeinen
datenschutzrechtlichen Anforderungen als auch die Bestimmungen für besondere
Bereiche, wie zum Beispiel die automatisierte Entscheidungsfindung,
Big-Data-Anwendungen und die Entwicklung von Apps dar. Um die erforderliche
Praxisnähe zu gewährleisten, ist sie in Abstimmung mit Unternehmen aus der
Digitalwirtschaft entstanden. Zur Vertiefung wird auf frei erhältliche
Darstellungen, Checklisten und Musterformularen von Behörden und Verbänden
verwiesen.

Neben der ausführlichen Darstellung in der "Orientierungshilfe zum Datenschutz
für Gesundheitsdaten" (PDF, 3MB) und der Einleitung auf dieser Seite erhalten
Sie in den FAQs sowie im Glossar weitere Informationen zu den zentralen
Begriffen des Datenschutzrechts in der Gesundheitswirtschaft.

Die Darstellung wendet sich an alle Unternehmen, die Gesundheitsdaten erheben
und verarbeiten. Dabei wird der Begriff der Gesundheitsdaten sehr weit
verstanden, um sensiblen Gesundheitsdaten den bestmöglichen Schutz zuzugestehen
(Teil 1 der Orientierungshilfe (PDF, 3MB)).

Quelle: (Pressemitteilung).
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 08.01.2019

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