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Die Richtlinie Digitalisierung im Gesundheitswesen ist in Kraft getreten

Die Richtlinie Digitalisierung im Gesundheitswesen ist in Kraft getreten (Sozialministerium Niedersachsen).



Die Digitalisierung bietet gerade im Gesundheitswesen viele Chancen. Dazu zählt beispielsweise die medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten übergroße Distanzen oder die digitale Vernetzung von verschiedenen Akteuren und Professionen. Assistierende technische Systeme helfen den Menschen, trotz hohen Alters oder einer Krankheit
selbstbestimmt leben zu können. Gerade in der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass digitale Unterstützung hilfreich sein kann.

Mit dem Masterplan Digitalisierung des Landes Niedersachsen soll die digitale
Transformation gestärkt werden. Ziel der Landesregierung ist es, die
Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung unter Vermeidung von sogenannten
„Insellösungen“ voranzutreiben.

Aus den Mitteln des „Sondervermögens für den Ausbau von hochleistungsfähigen
Datenübertragungsnetzen und für Digitalisierungsmaßnahmen“ stehen dem
Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung für
den Bereich Gesundheitsversorgung 4.0 insgesamt Mittel in Höhe von 12 Millionen
Euro zur Verfügung.

Davon sind 9,2 Mio. Euro für die Förderung Telemedizinischer Projekte und für
Maßnahmen im Bereich Ambient Assisted Living (AAL), das sind alltagstaugliche
Assistenzlösungen für ein selbstbestimmtes Leben, vorgesehen.

Grundlage für diese Förderung ist die „Richtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen zur Förderung der Beschaffung von Informations- und
Kommunikationstechnologien zur Sicherstellung der sektorenübergreifenden
Gesundheitsversorgung über die Gewährung von Zuwendungen zur Beschaffung von
Informations- und Kommunikationstechnologien zur Sicherstellung der
sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung (RL Digitalisierung im
Gesundheitswesen - DigGes)“, die am 20.01.2021 in Kraft getreten ist.

„Ziel ist es, mithilfe der Richtlinie nachhaltige und tragfähige Strukturen zu
schaffen, die langfristig in die Regelversorgung integriert werden können“,
erläutert Gesundheitsministerin Carola Reimann. „Wir wollen durch die Förderung
von innovativen Projekten und Maßnahmen mit digitalen Werkzeugen eine
nachhaltige und über den Förderzeitraum hinaus wirksame Verbesserung der
Gesundheitsversorgung in Niedersachsen erreichen und allen Menschen ein
selbstbestimmtes und gesundheitlich gut versorgtes Leben im eigenen häuslichen
Umfeld ermöglichen.“

Durch die Förderung von Investitionen in Hard- und Software sollen Projekte und
Maßnahmen in den Bereichen Telemedizin und AAL initiiert sowie telemedizinische
Netzwerke in Niedersachsen auf- und ausgebaut werden. Darüber hinaus soll bis
zum Ende des Förderzeitraums die Anzahl von innovativen Ansätzen und Maßnahmen
zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung durch digitale Werkzeuge steigen und
von Bürgerinnen und Bürgern bzw. Patientinnen und Patienten die digitalen
Angebote stärker genutzt werden.

Gegenstand der Förderung ist im Bereich Telemedizinische Netzwerke die digitale
Unterstützung sektorenübergreifender Versorgungsprozesse und die Optimierung
der Gestaltung von Versorgungs- und Kommunikationsprozessen in den Bereichen
Prävention, Gesundheitsvorsorge, Gesundheitsförderung, Diagnose, Therapie,
Rehabilitation, Nachsorge und Pflege. Dadurch sollen die Leistungserbringer bei
der Durchführung ihrer Aufgaben nachhaltig und umfassend von barrierefreien
modernen, digitalen Werkzeugen unterstützt werden, um eine patientenorientierte
digitale Gesundheitsversorgung sicherzustellen.

Dazu gehören u.a. Investitionsausgaben für Digitalisierungsmaßnahmen zur
Vernetzung oder Kommunikation zwischen Versorgungseinrichtungen untereinander
oder direkt mit betroffenen Menschen und Investitionsausgaben für bürger- und
patientenorientierte digitale Anwendungen, die den Zugang zum Versorgungssystem
erleichtern oder den regulären Versorgungspfad unterstützen oder ergänzen oder
aber auch assistierende barrierefreie digitale Technologien im Wohnumfeld und
in (Pflege- und Wohn-) Einrichtungen in vorpflegerischen, pflegerischen bzw.
ambulanten Bereichen.

Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie stellt die für
die Antragstellung erforderlichen Vordrucke auf ihrer Internetseite
(www.soziales.niedersachsen.de) bereit.

„Ich freue mich, dass diese Richtlinie nun in Kraft getreten ist und erwarte,
dass viele innovative Ideen umgesetzt und neue Einsatzfelder gewonnen werden
können“, so Ministerin Reimann.

Quelle: Sozialministerium Niedersachsen, 24.02.2021

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