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Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Qualitäts- und Risikomanagement in Krankenhäusern

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Qualitäts- und Risikomanagement in Krankenhäusern. In Deutschland gibt es kein Sachverständigengesetz und daher fehlt eine gesetzliche Definition des "Sachverständigen" (Journal für Medizin- und Gesundheitsrecht, PDF, 481 kB).

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