Wirtschaftliche Sicherung der Kliniken: Rettungsschirm-Rechtsverordnung sichert Handlungsfähigkeit der Krankenhäuser in der dritten Welle /> Hohenlohe: Neues Krankenhaus Öhringen mit insgesamt 205 Betten soll entstehen />

G-BA aktuell Newsletter Nr. 2/2021 mydrg.de





star_outline

G-BA aktuell Newsletter Nr. 2/2021

G-BA aktuell Nr. 2/2021 (G-BA).



Coronavirus-Pandemie, Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV), Qualitätssicherung, Veranlasste Leistungen, Über uns, Pressemitteilungen und Meldungen, Coronavirus-Pandemie Serviceseite des G-BA mit allen befristeten Sonderregelungen Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV) Zahlreiche
Anpassungen zur ASV beschlossen Mit einem „Omnibus-Beschluss“ hat der G-BA – neben der Aktualisierung der
EBM-Ziffern – in seiner ASV-Richtlinie weitere Änderungen vorgenommen. So
können Fachärztinnen und -ärzte für Urologie sowie für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe künftig nicht mehr an ASV-Teams zur Behandlung von
rheumatologischen Erkrankungen Erwachsener beteiligt werden. Es hat sich
gezeigt, dass Angehörige dieser beiden Fachgruppen nur selten in
rheumatologische Fragestellungen einbezogen sind. Auch für die Behandlung
rheumatologischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen wird analog die
Fachgruppe der Frauenheilkunde und Geburtshilfe auf der Ebene der
Hinzuzuziehenden gestrichen.

Vor komplexen Therapieentscheidungen bei bestimmten gastrointestinalen und
urologischen Tumoren steht weiterhin eine Positronenemissionstomografie (PET;
PET/CT) als zusätzliche diagnostische Möglichkeit zur Verfügung. Die
Indikationen für Untersuchungen mit PET; PET/CT wurden aber überarbeitet und
ergänzt. So ist bei bestimmten Tumoren der Bauchhöhle vor potenziell kurativen
lokalen Therapiemaßnahmen eine PET; PET/CT möglich. Dies kann der Fall sein,
wenn sich mit konventioneller Diagnostik Fernmetastasen weder sicher nachweisen
noch ausschließen lassen oder wenn eine Unterscheidung zwischen Narbengewebe
und Lokalrezidiv sonst nicht möglich wäre. Bei Unter- oder Überschreiten
bestimmter PSA-Werte nach Prostatektomie wird künftig zum Auffinden von
Lymphknoten- oder Knochenmetastasen ein PSMA-PET möglich, wenn andere
Diagnosemethoden nicht einsetzbar sind oder keine klaren Ergebnisse bringen.

Zudem wird ein Beschluss des Bewertungsausschusses, der umfangreiche Änderungen
für die Strahlentherapeuten in Kapitel 25 des EBM enthält, berücksichtigt. Auch
aktuelle Neuerungen aus der Onkologie-Vereinbarung fanden Eingang in die
ASV-Richtlinie. Damit werden bei der Behandlung bestimmter Tumoren künftig
nicht nur unspezifisch wirkende Zytostatika eingesetzt, sondern auch
Medikamente, die gezielt bestimmte Stoffwechselprozesse des Tumors blockieren
oder Tumorzellen immunologisch angreifbar machen.

Neben der ASV Sarkoidose steht Patienten und Patientinnen mit Sarkoidose in
bestimmten Fällen nun auch die ASV Rheumatologische Erkrankungen offen. Zudem
wurde die ASV Rheumatologische Erkrankungen für Erwachsene um weitere ICD-Kodes
ergänzt.

Beschluss vom 18. März 2021

nach oben

Qualitätssicherung
Zweitmeinung Amputationen bei Diabetischem Fuß: Mehr Fachdisziplinen einbezogen
Patientinnen und Patienten, die vor der Entscheidung über eine Amputation bei
einem diabetischen Fußsyndrom eine ärztliche Zweitmeinung einholen möchten,
haben künftig eine noch breitere Auswahl an ärztlichen Fachdisziplinen, die
eine Zweitmeinung als GKV-Leistung erbringen dürfen. Der G-BA hat seinen noch
nicht in Kraft getretenen Beschluss aus dem April 2020 zu diesem neuen
Zweitmeinungsverfahren noch einmal ergänzt. Als Zweitmeiner/innen kommen
künftig auch Fachärztinnen und -ärzte aus den Bereichen Orthopädie und
Unfallchirurgie, Allgemeinchirurgie sowie Plastische, Rekonstruktive und
Ästhetische Chirurgie in Frage. Zudem gilt eine weitere
Qualifikationsvoraussetzung: Zweitmeiner/innen müssen in den letzten 5 Jahren
vor ihrer Antragstellung durchschnittlich 30 Patientinnen und Patienten mit
diabetischem Fußsyndrom jährlich und in einem multidisziplinären Setting
behandelt oder zumindest mitbehandelt haben (hier sind Beratungen, Konsile oder
Gutachten mit eingeschlossen). Bei Bedarf können auch nichtärztliche
Berufsgruppen wie zum Beispiel Podologinnen und Podologen oder
Orthopädieschuhmacherinnen und Orthopädieschuhmacher hinzugezogen werden. Der
Beschluss tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Beschluss vom 18. März 2021

PPP-Richtlinie: Differenzierte Aussetzung finanzieller Abschläge
Zum Wegfall des Vergütungsanspruchs hat der G-BA für seine PPP-Richtlinie eine
klarstellende Ausnahmeregelung beschlossen. Nach wie vor können Kliniken der
Psychiatrie- und Psychosomatik in bestimmten Ausnahmesituationen (nach § 10 der
Richtlinie) von den verbindlichen Personalmindestvorgaben abweichen. Die
grundsätzliche Nachweispflicht gilt jedoch auch in der Pandemie. Kommt ein
Krankenhaus dem überhaupt nicht oder nicht fristgerecht nach, muss es mit
Vergütungswegfällen rechnen. Bei unvollständigem Nachweis greifen erst ab dem
1. Januar 2022 entsprechende Abschläge. Mit dieser Klarstellung folgt der G-BA
einer Kompromisslinie, die über einen Vorschlag des Unparteiischen Vorsitzenden
gefunden werden konnte. Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung durch das
BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 18. März 2021 in
Kraft.

Beschluss vom 18. März 2021

G-BA überprüft Mindestmengen zur Knieendoprothesenversorgung
Zur Erstimplantation, zum Teilersatz und zum Wechsel eines künstlichen
Kniegelenks prüft der G-BA derzeit, ob die dazu bestehenden
Mindestmengenregelungen noch dem wissenschaftlichen Forschungsstand
entsprechen. Mit den Beschlüssen vom 18. März beauftragte er das IQWiG mit
aktuellen Literaturrecherchen zum Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und
Behandlungsergebnis. Die Abschlussberichte sollen gestaffelt bis Ende Februar,
Mai und August 2022 vorliegen; auf dieser Basis wird weiterberaten. Zu derzeit
acht Krankenhausleistungen gibt es bereits Mindestmengen, drei neue
Mindestmengen befinden sich in Vorbereitung (Operationen bei Brustkrebs und
Lungenkarzinom sowie Herztransplantationen). Regelmäßig werden die
Mindestmengen des G-BA wissenschaftlich überprüft. Die Mindestmenge zu den
Knie-Totalendoprothesen war die erste, die der G-BA entwickelt hatte; es gibt
sie seit 2005.

Beschlüsse vom 18. März 2021

nach oben

Veranlasste Leistungen
Standard-Verordnungen per Videosprechstunde: Beratungen gestartet
Der G-BA hat Beratungen dazu aufgenommen, ob und wie künftig auch jenseits der
Corona-Sonderregelungen – und damit ganz regulär – Verordnungen per
Fernbehandlung möglich werden sollen. In einem am 18. März 2021 begonnenen
Verfahren geht es dabei um Verordnungen von häuslicher Krankenpflege, von
Heilmitteln und von Reha-Leistungen. Bislang ist regulär nur die Feststellung
der Arbeitsunfähigkeit unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der
Videosprechstunde möglich. Bereits im Oktober 2020 trat dazu ein erster
Beschluss mit Signalwirkung in Kraft. Im Verlauf des Jahres 2022 werden die nun
begonnenen neuen Verfahren abgeschlossen; Entscheidungen zu weiteren
Richtlinien werden folgen.

Beschluss vom 18. März 2021

nach oben

Über uns
10 Jahre AMNOG – Veranstaltungsmitschnitt ist online
Die frühe Nutzenbewertung von neuen Arzneimitteln gehört heute – gut 10 Jahre
nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) – zum Standard der
Gesundheitsversorgung in Deutschland. Die wenigsten ahnten bei der Einführung
des als Preisfindungsinstrument konzipierten Verfahrens, wie viele
Detailänderungen es geben sollte – und welches Potenzial es entfaltet. Der
Begriff eines „lernenden Systems“ war schnell etabliert und zeigt eindrücklich,
dass Überprüfen und Weiterentwickeln zur DNA des Verfahrens geworden sind. Am
19. März 2021 lud der G-BA in einer Onlinekonferenz Fachleute ein, aus
unterschiedlichen Blickwinkeln auf das AMNOG-Verfahren zu schauen und über
Erfahrungen, Erwartungen und künftige Herausforderungen zu diskutieren.

Videomitschnitt der Veranstaltung

Stellungnahmen
Stellungnahme des unparteischen Vorsitzenden des G-BA zum Entwurf des BMG zur
Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern(pdf 125.33
kB)
vom 5. März 2021

Quelle: G-BA, 29.03.2021

« Wirtschaftliche Sicherung der Kliniken: Rettungsschirm-Rechtsverordnung sichert Handlungsfähigkeit der Krankenhäuser in der dritten Welle | G-BA aktuell Newsletter Nr. 2/2021 | Hohenlohe: Neues Krankenhaus Öhringen mit insgesamt 205 Betten soll entstehen »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige