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Az. B 1 KR 33/18 R: Bei Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit einer Abrechnung ist das Krankenhaus mit tatsächlichem Vorbringen einer Dokumentation (hier: OP-Bericht) auch nach Ablauf bestimmter Fristen nicht ausgeschlossen mydrg.de





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Az. B 1 KR 33/18 R: Bei Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit einer Abrechnung ist das Krankenhaus mit tatsächlichem Vorbringen einer Dokumentation (hier: OP-Bericht) auch nach Ablauf bestimmter Fristen nicht ausgeschlossen

Az. B 1 KR 33/18 R: Bei Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit einer Abrechnung ist das Krankenhaus mit tatsächlichem Vorbringen einer Dokumentation (hier: OP-Bericht) auch nach Ablauf bestimmter Fristen nicht ausgeschlossen (Urteilsbegründung).

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