Der Toggenburger Ärzteverein kritisiert die Pläne der Regierung für das Spital Wattwil /> Havelland-Kliniken wollen mehr Geld für Gehälter ausgeben />

Az. B 1 KR 33/18 R: Krankenhaus ist bei Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit einer Abrechnung mit tatsächlichem Vorbringen einer Dokumentation (hier: OP-Bericht) nach Ablauf bestimmter Fristen nicht ausgeschlossen mydrg.de





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Az. B 1 KR 33/18 R: Krankenhaus ist bei Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit einer Abrechnung mit tatsächlichem Vorbringen einer Dokumentation (hier: OP-Bericht) nach Ablauf bestimmter Fristen nicht ausgeschlossen

Az. B 1 KR 33/18 R: Krankenhaus ist bei Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit einer Abrechnung mit tatsächlichem Vorbringen einer Dokumentation (hier: OP-Bericht) nach Ablauf bestimmter Fristen nicht ausgeschlossen (Urteilsbegründung).

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