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Az. L 1 KR 101/17: Krankenkasse muss Auffälligkeit für Rechnungsprüfung zum Prüfbeginn genau benennen

Az. L 1 KR 101/17: Krankenkasse muss Auffälligkeit für Rechnungsprüfung zum Prüfbeginn genau benennen - Erreichen der mittleren Verweildauer stelle keine Auffälligkeit dar (Urteilsbegründung).

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