Az. L 1 KR 97/19: Eine Shuntvene bleibe eine normale Vene und werde entgegen der DIMDI-Ansicht nicht zu einem sonstigen Gefäß (OPS 5-397.a1 ggü. 5-397.x) /> Verstößt das neue Patientendaten-Schutz-Gesetz gegen EU-Datenschutzrecht? />

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Az. L 1 KR 111/18: Der Primärtumor (hier: C08.0) sei als Hauptdiagnose anzugeben, auch wenn keine spezifische Behandlung des Tumorleidens erfolgt sei

Az. L 1 KR 111/18: Der Primärtumor (hier: C08.0) sei als Hauptdiagnose anzugeben, auch wenn keine spezifische Behandlung des Tumorleidens erfolgt sei (Urteilsbegründung).

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