Az. L 11 KR 2819/19: Portimplantation ist bei Fehlen einer Einweisung als ambulante Operation und nicht vorstationär als für die Krankenkasse wirtschaftlichere Alternative abzurechnen
Az. L 11 KR 2819/19: Portimplantation ist bei Fehlen einer Einweisung als ambulante Operation und nicht vorstationär als für die Krankenkasse wirtschaftlichere Alternative abzurechnen (Quaas & Partner).
B 1 KR 23/15 - Baden-Württemberg - Chemotherapie - Einweisung - Krankenhausabrechnung - Krankenhausbehandlung - Krankenhausrecht - L 11 KR 2819/19 - L 5 KR 181/13 - Landessozialgericht Baden-Württemberg - Verordnung - wirtschaftliches Alternativverhalten - Wirtschaftlichkeitsprüfung - URL