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Klagewelle nach MDK-Reformgesetz erreicht Niedersachsen

Klagewelle nach MDK-Reformgesetz erreicht Niedersachsen (Pressemitteilung).



Vorstellung des Geschäftsberichtes 2019: Schwierige Bestandslage der Sozialgerichte, Klagewelle nach MDK-Reformgesetz erreicht auch Niedersachsen Celle, den 24. Februar 2019 Der Präsident des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen Peter Heine veröffentlicht mit diesem Bericht die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2019 in der
niedersächsischbremischen Sozialgerichtsbarkeit. „Zwei große Gesetzesänderungen haben ihre Spuren hinterlassen“, so Heine. Im
November 2018 wurden einzelne Verjährungsfristen durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz
verkürzt, was zu einer ersten Klagewelle der Krankenkassen gegen die
Krankenhäuser geführt hat. Die zweite Welle wurde im Dezember 2019 ausgelöst durch das
MDK-Reformgesetz. Viele Krankenhäuser befürchteten, dass künftig nur noch das eingeklagt
werden kann, was zuvor erörtert wurde und klagten deshalb noch vor der
Rechtsänderung. „Für die acht niedersächsischen Sozialgerichte ergeben sich für den Monat
Dezember rd. 1.900 Klageeingänge in Krankenhaus-Sachen, davon 127 Listenklagen mit ca. 5.300
Abrechnungsfällen. Besonders stark betroffen sind die Sozialgerichte in
Braunschweig und Osnabrück“, erläutert Heine.
Im Gesamtbild sind bei den Klageeingängen Rückgänge im größten Rechtsgebiet,
der Grundsicherung für Arbeitssuchende, zu verzeichnen. Dieser Trend ist schon seit
längerem zu beobachten. Die Sozialgerichte profitieren davon jedoch nicht, da die
Rückgänge im Grundsicherungsrecht insbesondere durch Anstiege im Krankenversicherungsrecht
mehr als aufgewogen werden. „Die ohnehin schon schwierige Bestandslage der Sozialgerichte in Verbindung mit
der zweiten Klagwelle lassen die Bestände weiter auf zu hohem Niveau verharren. An einigen
Standorten sind sie sogar besorgniserregend gestiegen“, so Heine weiter. Ein
weiteres Anwachsen droht durch bevorstehende Abtrennungen von Verfahren. Aus sog.
Listenklagen müssen nämlich wieder Einzelrechnungen gemacht werden, wenn sich deren
Behandlungsfälle individuell unterscheiden. „Im Hinblick auf unsere dünne Personaldecke und den erheblichen
Bestandsüberhang von gut 30% wird das laufende Jahr eine besondere Herausforderung für die
niedersächsischbremische Sozialgerichtsbarkeit“, so sein Fazit.
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Im Einzelnen:
Sozialgerichte in Niedersachsen
Klagen und Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz pro Jahr
Grundtendenz
Die niedersächsischen Sozialgerichte befanden sich in den vergangenen Jahren
auf dem Weg des Bestandsabbaus. Dieser Trend wurde durch die Klagwelle im
November 2018 durchbrochen. Auch 2019 sind die Bestände weiter angestiegen.
Eingänge und Erledigungen
Im abgelaufenen Jahr 2019 übersteigen die Eingänge die Erledigungen um 348
Verfahren. Die Eingangszahlen sind in 2019 im Vergleich zu 2018 um 3.930
Verfahren gesunken und erreichen damit fast die Eingangszahlen aus dem Jahr
2017. Es werden 397 Erledigungen mehr verzeichnet als im Jahr 2018. Insgesamt
gab es im vergangenen Jahr an den Sozialgerichten 36.788 neue Verfahren,
hiervon 32.724 Klagen und 4.064 Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes,
mithin einen Anteil der Eilverfahren von 11,05 %. Im Vergleich zum Jahr 2018
sind 3930 Verfahren weniger eingegangen. Das entspricht einem Rückgang um 9,65
% und nähert sich damit wieder dem langfristigen Trend an.
Bestände
Am 31. Dezember 2018 waren 47.902 Verfahren an den acht niedersächsischen
Sozialgerichten anhängig, ein Jahr später waren es 48.257. Gegenüber dem
Vorjahr ist dies eine Erhöhung des Bestandes um 355 Verfahren.
Rechtsgebiete
Auch im Jahr 2019 stellten die Verfahren aus dem Bereich der Grundsicherung für
Arbeitssuchende mit einem Anteil von ca. 36,36 % der Gesamteingänge an den
niedersächsischen Sozialgerichten noch immer den größten Anteil dar. Im
Vergleich zum
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Vorjahr ist der Anteil um weitere 0,72 %-Punkte zurückgegangen. Damit setzt
sich die tendenziell rückläufige Entwicklung in diesem Rechtsgebiet auch im
vergangenen Jahr fort. Der nächstgrößere Bereich der gesetzlichen
Krankenversicherung machte ca. 24,75 % der Gesamteingänge aus. Ausgehend vom
Spitzenwert des Vorjahres infolge der Klagewelle im November 2018 ist der
Anteil um 2,52 %-Punkte zurückgegangen. An dritter Stelle liegt das
Rechtsgebiet der Rentenversicherung mit ca. 10,53 %. Die Eingänge sind hier im
Vergleich zum Vorjahr nahezu gleichgeblieben.
Verfahrenslaufzeiten
Das durchschnittliche Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes war im Jahr
2019 innerhalb eines Monats (1,1) beendet. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies
unverändert kurz. Ein durchschnittliches Klageverfahren war demgegenüber nach
15,2 Monaten erledigt. Ausgehend von 15,6 Monaten im Vorjahr ist dies zunächst
eine Verbesserung. Demgegenüber hat sich jedoch der Anteil des sog.
Altverfahren auf 16,37 % erhöht; im Vorjahr betrug er noch 14,48 %.
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Sozialgericht Bremen
Klagen und Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz pro Jahr
Grundtendenz
Beim Sozialgericht Bremen - das aufgrund einer bundesweit einmaligen
Sonderregelung erst seit Anfang 2009 für Verfahren aus dem Bereich der
Grundsicherung für Arbeitssuchende zuständig ist – sind Eingänge und Bestände
erheblich angestiegen.
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Eingänge
In 2019 ist ein Anstieg der Verfahrenseingänge um 685 Verfahren zu verzeichnen.
Dieser Anstieg ergibt sich insbesondere aus mehr eingegangenen Klageverfahren
zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen. Die Klagewelle hat damit auch Bremen
erreicht. Im einstweiligen Rechtsschutz sind im Vergleich zum Vorjahr weniger
Verfahren anhängig gemacht worden. So sind in 2018 4.806 Verfahren insgesamt
neu anhängig gemacht worden (3.857 Klageverfahren und 949 Verfahren des
einstweiligen Rechtsschutzes). In 2019 sind insgesamt 5.491 Verfahren neu
anhängig gemacht worden (4.604 Klageverfahren und 887 Verfahren des
einstweiligen Rechtsschutzes). Insgesamt gingen 62 Eilverfahren weniger und 747
Klageverfahren mehr als im Vorjahr ein.
Rechtsgebiete
Im Jahr 2019 stellten die Verfahren aus dem Bereich der Grundsicherung für
Arbeitssuchende in Bremen und Bremerhaven mit einem Anteil von 44,95 % (2018:
53,77%) der Gesamteingänge noch immer den weitaus größten Anteil dar. Mit einem
Rückgang von 8,82 %-Punkten macht sich der langfristige Trend allerdings auch
in Bremen bemerkbar. Der nächstgrößere Bereich der gesetzlichen
Krankenversicherung machte 22,78 % der Gesamteingänge aus. Damit ist der
Vorjahresanteil von 14,32 % ist stark angestiegen. An dritter Stelle steht
jetzt das Schwerbehindertenrecht, das im Vergleich zum Vorjahr den Anteil der
gesetzlichen Rentenversicherung überstiegen hat. Einem Anstieg von 6,33 % auf
7,16% steht hier ein Rückgang von 7,93% auf 6,59 % gegenüber.
Verfahrenslaufzeiten
Das durchschnittliche Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes war im Jahr
2019 innerhalb eines Monats beendet. Ein durchschnittliches Klageverfahren war
demgegenüber nach 15,6 Monaten erledigt. Dies entspricht der Verfahrensdauer
der niedersächsischen Sozialgerichte.
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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
Klagen und Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz pro Jahr
Grundtendenz
Am Landessozialgericht konnten in spürbarem Maße Bestände abgebaut werden.
Eingänge und Erledigungen
Nach einem langjährig hohen Niveau sind die Berufungen und Beschwerden seit
einigen Jahren rückläufig. Dieser Trend hat sich 2019 fortgesetzt und sogar
verstärkt. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Eingänge um 15,36 % gesunken.
Insgesamt gingen im Jahr 2019 3.967 (2018: 4.687) Verfahren ein. Das sind 720
weniger Verfahren als im Vorjahr. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
LSG Niedersachsen-Bremen konnten 4.652 Verfahren erledigt werden. Über die
gesunkenen Eingangszahlen hinaus ist damit eine weitere spürbare Reduktion der
Bestände um 684 Verfahren zu verzeichnen. Das Bestandsniveau beim LSG
Niedersachsen-Bremen beläuft sich zum Stichtag 31.12.2019 auf 4.621 Verfahren.
Verfahrenslaufzeiten
Durch den Bestandsabbau haben sich auch die Verfahrenslaufzeiten verkürzt. Ein
durchschnittliches Berufungsverfahren wurde 2019 nach knapp 18,7 Monaten
abgeschlossen. Im Vorjahr betrug die Laufzeit noch 19,9 Monate. Demgegenüber
ist die Bearbeitung von Eilverfahren zeitaufwändiger geworden. Während die
Laufzeit bei Beschwerden im einstweiligen Rechtsschutz 2018 noch
durchschnittlich 1,8 Monate betrug, sind es 2019 2,1 Monate.
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Rechtsgebiete
Den größten Anteil der neu eingegangenen Verfahren machen auch in der zweiten
Instanz beim LSG die Verfahren aus dem Bereich der Grundsicherung für
Arbeitssuchende aus, dieser beläuft sich auf 33,60 % (2018: 35,84 %). Der
nächstgrößere Anteil der im Jahr 2019 eingegangenen Verfahren betrifft noch die
gesetzliche Rentenversicherung, hier handelt es sich um 15,81 % (2018: 15,45 %)
der Eingänge. An dritter Stelle beim LSG liegt mit 14,07 % (2018: 12,52 %) das
Rechtsgebiet der gesetzlichen Krankenversicherung. Die grundlegenden Trends
setzen sich in der zweiten Instanz mit zeitlichem Versatz fort.

Quelle: Pressemitteilung, 24.02.2020

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