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Niedersachsen: Über 10.000 Klagen zu Krankenhausabrechnungen vor den Sozialgerichten

Niedersachsen: Über 10.000 Klagen zu Krankenhausabrechnungen vor den Sozialgerichten (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen).



Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen und das Sozialgericht (SG) Stade laden ein zu einer gemeinsamen Pressekonferenz im Rahmen der Jahrestagung der Gerichts- und Geschäftsleitungen der niedersächsisch-bremischen Sozialgerichtsbarkeit am
Mittwoch, den 21. November 2018, 11.30 Uhr, Sozialgericht Stade, Am Sande 4,
21682 Stade.

Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, das der Deutsche Bundestag am 9.
November 2018 beschlossen hat, will er die Situation der Pflege in Deutschland
grundlegend verbessern. Ein kleiner Zusatz des Gesetzes hat jedoch enorme
Auswirkungen auf die Sozialgerichte. Die überraschende Verkürzung bestimmter
Verjährungsfristen und der Ausschluss von Rückforderungen für Fälle vor dem
Jahr 2017 bereits ab Verabschiedung des Gesetzes haben eine Welle von
Rückforderungsklagen ausgelöst. Statt wie bisher vier Jahre, haben die
Krankenkassen nur noch zwei Jahre Zeit um gegen vermeintlich fehlerhafte
Krankenhausrechnungen vorzugehen. Um ihre Forderungen noch vor Beginn der neuen
Fristen geltend zu machen, haben bundesweit zahlreiche Kassen in den letzten
zwei Wochen eine Vielzahl von Klagen, darunter zahlreiche sog. Listenklagen mit
teilweise hunderten Rückforderungsfällen eingereicht.

Was dies für die Sozialgerichte bedeutet, werden der Präsident des LSG Peter
Heine und der Direktor des SG Guido Clostermann erläutern. Sie werden anhand
aktueller Zahlen aufzeigen, wie sich die Klageingänge erhöhen und wie die
Gerichte derzeit aufgestellt sind. Daneben werden Sie über weitere interessante
Themen und Ergebnisse der Jahrestagung berichten.

Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, 16.11.2018

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