Umstrukturierung der Abteilung ist als Kündigungsgrund für einen Chefarzt allein nicht ausreichend
Umstrukturierung der Abteilung ist als Kündigungsgrund für einen Chefarzt allein nicht ausreichend (KMH Medizinrecht).
Arbeitgeber - Arbeitsrecht - Bettenauslastung - Chefarzt - Gynäkologie - Kliniksterben - Krankenhausrecht - Rheinland-Pfalz - Unternehmensentwicklung - URL