Schweiz: Spitäler können Investitionen nicht mehr selber stemmen
Schweizer Spitäler: Inflation, Fachkräftemangel, starre Tarife (PricewaterhouseCoopers).
Schweizer Spitäler: Inflation, Fachkräftemangel, starre Tarife (PricewaterhouseCoopers).
Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Outsourcing-Vorhabens am Beispiel einer radiologischen Fachabteilung (Solidaris).
Die AOK Baden-Württemberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Mitarbeiter Medizin Abrechnungs-/Wirtschaftlichkeitsprüfung (m/w/d) (Stellenanzeige).
Zweistufiges Prüfungsschema bei der Vergütung für ein Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) (Medizinrecht RA Mohr).
Diagnoselisten für Heilmittel werden zum 1. Januar angepasst (KBV, PDF, 158 kB).
Az. S 17 KR 2145/21 KH: Die Krankenkasse muss ihren Erstattungsanspruch der Höhe nach beziffert innerhalb der Ausschlussfrist mitteilen (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 14/21 R: Rechtsprechung zur Fallzusammenfassung aufgrund fiktiv-wirtschaftlichen Alternativverhaltens erneut bekräftigt (Quaas & Partner).
Az. L 5 KR 347/20: Die Krankenkasse habe allein eine sachlich-rechnerische Prüfung und keine Auffälligkeitsprüfung in Auftrag gegeben (Urteilsbergründung).
Az. S 83 KR 6783/19: Bei Aufrechnung ohne (S)MD-Gutachten verzichtet die Krankenkasse auf die Durchführung des Prüfverfahrens und behauptete Erstattungsansprüche (Medizinrecht Saarland).
Az. L 10 KR 128/17: Kein Beweisverwertungsverbot für freiwillig zur Einsicht überlassene Patientenakte bei Prüfung des Vorliegens einer sekundären Fehlbelegung (Urteilsbegründung).
Az. S 9 KR 118/19: Auf den Prüfauftrag der Krankenkasse, nicht auf die Prüfanzeige des MDK komme es zur Bestimmung des Prüfungsgegenstandes bei der Aufwandspauschale an (Medienmitteilung).
Az. S 29 KR 3031/20: SG Detmold zur Wirtschaftlichkeit von Gutachterkosten (Urteilsbegründung).
Veröffentlichung der Angaben aus den Vereinbarungsunterlagen gem. § 6a Absatz 3 Satz 6 KHEntgG für das Vereinbarungsjahr 2020 des Pflegebudgets mit Datenstand 01.06.2022 (InEK, XLS, 379 kB).
Entscheidung für den Standort der akutstationären Versorgung im Landkreis Eichstätt rückt näher (Donaukurier).
Die geplante Schließung des Krankenhauses Radolfzell löst Betroffenheit aus (SWR).
Sauber Kodieren vermeidet Ärger (Arzt + Wirtschaft).
Änderungen zum Pflegebudget: Was auf Krankenhausträger zukommt (Ecovis).
Die Finanzierung des OP-Bereichs im DRG-System (Thieme Connect).
Investition in die Klinik Dorfen: Gegenwind für den Bund der Steuerzahler (Merkur).
Curacon-Geschäftsführer wechselt nach über vierzig erfolgreichen Berufsjahren in den Ruhestand (Curacon).
Bremer Klinikverbund Gesundheit Nord bei wichtigen Wirtschaftlichkeitsindikatoren unterdurchschnittlich (Weser-Kurier).
Bundesrat verabschiedet neue Zulassungskriterien für Leistungserbringer und vereinheitlicht Anforderungen an Spitalplanung (Eidgenössischer Bundesrat).
Wirtschaftlichkeitsgutachten zur Kreisklinik Wolfratshausen schlägt hohe Wellen (Merkur).
Az. L 11 KR 2819/19: Portimplantation ist bei Fehlen einer Einweisung als ambulante Operation und nicht vorstationär als für die Krankenkasse wirtschaftlichere Alternative abzurechnen (Quaas & Partner).
Regiomed: Wirtschaftlichkeit der Klinik in Neuhaus sei nicht gegeben (inSüdthüringen).
Wirtschaftlichkeitsprüfung: Kassen kündigen Knall auf Fall Rahmenvorgaben (KBV).
G-BA erweitert Diagnoseliste mit erhöhtem Heilmittelbedarf (Deutsches Ärzteblatt).
Präambeln und Legenden im EBM besser nicht auslegen oder interpretieren (Medical Tribune).
Die Ärztekammer Niedersachsen muss eine Million Euro Umsatzsteuer nachzahlen (Neue Presse).
Az. S 21 KR 1590/19: Keine Aufrechnung mit Rückforderung von Aufwandspauschalen (Medizinrecht Saarland).
Wie funktioniert das Gesundheitswesen in der Schweiz? (Aachener Zeitung).
Az. B 6 KA 68/17 R: Zur Abrechnung von über die Notfallpauschale hinausgehenden Leistungen in der Krankenhausambulanz (KMH Medizinrecht).
Az. S 2 KR 369/20: Die medizinisch erforderliche Gabe von Apherese-Thrombozytenkonzentraten (ATK) ist als Zusatzentgelt 147 zu vergüten (Parallelentscheidung) (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 15/19 R: Krankenhäuser müssen vor dem 1. Januar 2015 gezahlte Aufwandspauschalen nicht erstatten (Solidaris).
Az. L 16 KR 929/16: Die PrüfvV 2015 (vom 01.09.2014) gilt nicht für die sachlich-rechnerische Richtigkeitsprüfung (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 6 KA 68/17 R: Der Vertragsarzt kann auch noch im gerichtlichen Verfahren die Erforderlichkeit der Notfallbehandlung begründen (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 15/19 R: Erstattungsanspruch der Krankenkassen auf Rückforderung von Aufwandspauschalen (Medizinrecht RA Mohr).
Az. L 9 KR 320/19: Die Rückforderung dreier Aufwandspauschalen durch die Krankenkasse bei Überprüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit der Abrechnung ist rechtens (Urteilsbegründung).
Az. B1 KR 15/19 R: Keine Rückerstattungspflicht bei vor dem 01.01.2015 gezahlten Aufwandspauschalen (KMH Medizinrecht).
Az. B 1 KR 15/19 R: Krankenhäuser müssen vor dem 1. Januar 2015 gezahlte Aufwandspauschalen nicht erstatten (Bundessozialgericht).
Az. B 1 KR 15/19 R: Können Krankenkassen an Krankenhäuser gezahlte Aufwandspauschalen zurückfordern? (Pressemitteilung).
S 46 KR 2242/19: Wirksames Aufrechnungsverbot ergibt sich konkludent aus den Regelungen des Landesvertrages NRW (2015) - Unterscheidung einer "sachlich falschen Abrechnung" sowie einer "Abrechnung, die auf unzutreffenden Angaben beruht, die vom Krankenhaus zu vertreten sind" (Urteilsbegründung).
Az. S 15 KR 4333/18: Krankenkasse muss Zusatzentgelt für Apherese-TK ohne eingeleitete MDK-Prüfung übernehmen (Urteilsbegründung).
Az. L 1 KR 527/17: Krankenkasse muss Kosten für unwirtschaftliche Gabe von Apherese-Thrombozytenkonzentraten nicht tragen (Urteilsbegründung).
S 49 KR 213/19 WA: Eine durch den MDK bestätigte Krankenhausabrechnung (hier OPS 8-550) löst i.S. einer Wirtschaftlichkeitsprüfung die Fälligkeit einer Aufwandspauschale aus (Urteilsbegründung).
B 1 KR 10/19 R: Krankenkassen können gegen Nachforderungen eines Krankenhauses den Einwand der Verwirkung geltend machen (Medizinrecht RA Mohr).
Az. S 59 KR 3754/19 ER: Kein Anspruch der Krankenkassen gegen den MDK auf Gutachtenerstellung zu einer Krankenhausabrechnung bis spätestens 2 Wochen vor Ablauf der elfmonatigen PrüfVV-Ausschlussfrist (Urteilsbegründung).
Az. S 5 KR 701/13: Die naheliegende Gefahr der Unbrauchbarkeit von Testergebnissen kann eine verlängerte Verweildauer der stationären Krankenhausbehandlung begründen (Urteilsbegründung).
Fortführung der Loreley-Kliniken unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht möglich (Pressemitteilung).
Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum MDK-Reformgesetz - Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (Deutsche Krankenhausgesellschaft, PDF, 311 kB).
Novellierung der Heilmittel-Richtlinie werde ab 2020 komplexe Änderungen bringen (Medical Tribune).
MDK-Reformgesetz: Klage(Welle), die Zweite! (Mazars).
Zeitung stellt Ergebnisse des Personalgutachtens zum Krankenhaus Celle vor (Cellesche Zeitung).
TK-Studie zeige Abrechnungsbetrug bei Ärzten und Krankenkassen (Versicherungsbote).
Economic efficiency versus accessibility: Planning of the hospital landscape in rural regions using a linear model on the example of paediatric and obstetric wards in the northeast of Germany (Springer).
Großer Zuwachs bei Abrechnungsprüfungen im Krankenhaus (MDK).
Az. S 1 KR 3133/17: Keine Aufwandspauschale bei sachlich-rechnerischer Überprüfung der Krankenhausabrechnung (Urteilsbegründung).
Az. S 1 KR 243/18: Keine Aufwandspauschale bei unterlassener Mitwirkung (hier: fehlende medizinische Begründung bei Verweildauer-Überschreitung) (Urteilsbegründung).
Az. S 49 KR 642/16: Nachkodierung einer Nebendiagnose (hier: L89.14) entgeltrelevant zulässig, sofern weder Verwirkung noch Ausschlussfrist entgegenstehen (Urteilsbegründung).
Az. S 24 KR 80/16: Verabreichung der teureren Apherese-TK statt Pool-TK sei bei fehlenden Vergleichsstudien nicht unwirtschaftlich gewesen (Anwaltskanzlei Heinemann).
Az. S 87 KA 77/18: Nichtberücksichtigung der Behandlungsdokumentation kann einen Beurteilungsfehler auch bei eingeschränkter Einzelfallprüfung darstellen (Medizinrecht Saarland).
Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes über die Aufwandspauschale bei sachlich-rechnerischer Richtigkeitsprüfung von Krankenhausrechnungen (Medizinrecht RA Mohr, PDF, 1,4 MB).
Schluss mit Verrechnung - OPS 2019 zur Schlaganfallversorgung und zur geriatrischen Komplexbehandlung lasse hoffentlich keine BSG-Fehlinterpretationen mehr zu... (Das Krankenhaus 10/2018).
Bezirkskliniken Mittelfranken: Gutachten zeige grobe Management-Fehler auf (Bayerischer Rundfunk).
Kann eine vorgeworfene Rechtsbeugung eine Einmischung in nur interne Abgelegenheiten des Bundessozialgerichtes sein? (Ärztezeitung).
Az. B 1 KR 27/16 R: Einrede der Verwirkung einer Nachforderung nach Ablauf des auf das Rechnungsjahr folgenden Haushaltsjahres (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 23/16 R: BSG zur Zahlung einer Aufwandspauschale bei Auffälligkeitsprüfung wegen sachlich-rechnerischer Richtigkeit vs. Unwirtschaftlichkeit (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 23/16 R: BSG zur Zahlung einer Aufwandspauschale bei Auffälligkeitsprüfung wegen sachlich-rechnerischer Richtigkeit vs. Unwirtschaftlichkeit (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 3/16 R: Landesvertragliche Einschränkungen der Überprüfungsmöglichkeiten der Krankenkassen gegenüber Vergütungsansprüchen der Krankenhäuser durch Wirtschaftlichkeitsgebot ausgeschlossen (Medizinrecht RA Mohr).
Wohin mit den Patienten? (DocCheck).
Az. B 1 KR 16/16 R: BSG zum Anspruch auf Zahlung einer Aufwandspauschale nach MDK-Prüfung (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 22/16 R: Aufwandspauschale nur bei Auffälligkeitsprüfung in Verfolgung des Wirtschaftlichkeitsgebots (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 19/16 R: BSG zur Zahlung einer Aufwandspauschale von 300 Euro (Urteilbegründung).
Az. B 1 KR 18/16 R: BSG zur Zahlung einer Aufwandspauschale von 300 Euro (Urteilbegründung).
Einheitliche Krankenkassenaufsicht politisch nicht gewünscht (Ärztezeitung).
Abrechnungsstreitigkeiten zwischen Kliniken und Kassen haben bei den Sozialgerichten NRW 2015 drastisch zugenommen (Ärztezeitung).
Vereinbarung über das Nähere zum Prüfverfahren nach § 275 Absatz 1c SGB V (Prüfverfahrensvereinbarung - PrüfvV) gemäß § 17c Absatz 2 KHG (GKV-Spitzenverband, PDF, 254 kB).
Az. B 1 KR 13/15 R: Fallzusammenführung ausschließlich auf der Basis des tatsächlichen Behandlungsverlaufes (Medizinrecht RA Mohr).
Braun Lockenhaus: 11.000 Sitzbänke für die Barmer GEK (Kurier).
Az. B 1 KR 23/14 R: BSG zu den Voraussetzungen für die Abrechnung zweier oder mehrerer Aufwandspauschalen nach § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V durch das Krankenhaus (Medizinrecht RA Mohr).
Novitas BKK: Vorstände müssen für Verschwendung persönlich haften (Bild).
Az. B 1 KR 6/15 R: BSG zur Vergütung von Krankenhausbehandlung während notwendiger Verlegungsbemühungen zu weiterführender Diagnostik und resultierender Verlängerung der Krankenhausverweildauer (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 3/15 R: Das Wirtschaftlichkeitsgebot müssen Krankenhäuser schon bei der Behandlungsplanung beachten und wirtschaflichere Alternativen in Betracht ziehen (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 2/15 R: BSG zur Gabe von TK-Apheresekonzentraten bei fehlender Verfügbarkeit gepoolter Thrombozytenkonzentrate - Krankenhaus trägt Risiko der kostengünstigen Verschaffung von Mitteln für eine erforderliche und wirtschaftliche Krankenhausbehandlung (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 3/15 R: BSG zum Wirtschaftlichkeitsgebot - Zurückverweisung an Vorinstanz (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 3/15 R: BSG zum Wirtschaftlichkeitsgebot - Krankenhäuser müssen im Zweifel die kostengünstigere Behandlungsvariate wählen (Ärztezeitung).
Ergebnisse der AG Wirtschaftlichkeitsgebot der DGfM und Arbeitshilfen (DGfM).
Krankenkassen zahlen laut Bundesrechnungshof vielerorts überteuerte Mieten (Frankfurter Allgemeine Zeitung).
Az. B 1 KR 62/12 R: Krankenhäuser haben das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 62/12 R: BSG zum Vorwurf des willkürlichen Fallsplittings - Zurückverweisung an Vorinstanz (Bundessozialgericht).
Az. B 1 KR 29/13 R: Eigenes Prüfregime - Krankenkassen sind jederzeit berechtigt, die sachlich-rechnerische Richtigkeit einer Krankenhausabrechnung zu prüfen (Medizinrecht RA Mohr).
Die Krankenhausbehandlung im Spannungsfeld von Therapiefreiheit und Wirtschaftlichkeitsgebot - Wie weit reicht die Prüfungskompetenz des MDK im Rahmen von § 275 Abs. 1 Nr. 1 SGB V?; D. Felix; S. 1-9; Neue Zeitschrift für Sozialrecht (2012): 01