Durch die geplante kalkulatorische Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem Fallpauschalensystem (G-DRG-System) werden wirtschaftliche Anreize gesetzt, "die eine Fehlallokation in den Krankenhäusern zur Folge haben können". Davor warnt der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG). "Die strikte Trennung von Pflegekosten und anderen
Kosten im künftigen G-DRG-System führt dazu, dass es keinen wirtschaftlichen
Anreiz mehr gibt, in innovative Technologien zu investieren, die heute durch
kürzere Liegezeiten und somit niedrigere Pflegekosten kompensiert werden",
heißt es in der BVMed-Stellungnahme. Der BVMed nimmt auch an der heutigen (11.
Juli 2018) Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf teil. Die ausführliche
BVMed-Stellungnahme kann unter http://www.bvmed.de/stellungnahmen abgerufen werden.
Als ein Beispiel von möglichen Fehlanreizen nennt der BVMed den Bereich der
minimalinvasiven Eingriffe. Instrumentenkosten sind bei minimalinvasiven
Operationen in der Regel höher als bei offenen Operationen. Minimalinvasive
Eingriffe führen dazu, dass Patienten schneller genesen und sich damit die
Liegezeiten verkürzen. Das wiederum entlastet auch die Pflege. Die Herauslösung
der Pflegepersonalkosten kann in diesem Fall dazu führen, dass minimalinvasive
Verfahren aufgrund der höheren Sachkosten vernachlässigt werden.
Nach Ansicht des BVMed sollten Pflegepersonalkosten zukünftig sachgerechter
innerhalb des G-DRG-Systems ermittelt werden und innerhalb des G-DRG-Systems
verbleiben, um Effizienzgewinne mit der gleichzeitigen sachgerechten Anwendung
fortschrittlicher Medizintechnologien für die Gesamtversorgung der Patienten
sicherzustellen. Sollte es aus politischen Gründen bei einer strikten
Abtrennung der Pflegekosten von den anderen Kosten im G-DRG-System bleiben,
"müssen unerwünschte Fehlanreize so weit wie möglich vermieden werden", fordert
der BVMed. Dies könnte beispielsweise dadurch erfolgen, dass den
Vertragsparteien und dem DRG-Institut (InEK) vorgegeben wird, "dass bei den
Pflegekosten eine obere Grenzverweildauer bestehen bleibt, nach deren
Überschreiten die tagesbezogenen Pflegesätze degressiv gestaltet werden". So
würden die Fehlentwicklungen vermieden werden, wie sie vor der Einführung des
G-DRG-Systems identifiziert wurden.
Ein weiteres Anliegen des BVMed ist die Rücknahme der Regelungen zur Kürzung
der Sachkosten. "Für die mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) eingeführte
Absenkung bestimmter Sachkostenanteile in den Fallpauschalen entfällt mit der
im Referentenentwurf des Ministeriums geplanten Einführung einer separaten
Vergütung der Pflegepersonalkosten die Grundlage. Sie ist daher zu streichen",
heißt es in der BVMed-Stellungnahme.
(BVMed).