"Weniger statt mehr Geld? Die beabsichtigte Pflegereform könnte die Krankenhäuser im Land über 20 Millionen Euro kosten", erklärt der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Detlef Piepenburg, zum Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG). Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Pflege im Krankenhaus entlasten und so die Versorgung der Patienten verbessern. „Das ist absolut sinnvoll. Aber ohne Änderungen wird das Gesetz zu einer Verschlechterung der Situation in Baden-Württemberg führen“, befürchtet der Vorstandsvorsitzende, der auch Landrat des Kreises Heilbronn ist.
„Einerseits sollen 40 Mio. Euro zusätzlich für die Pflegefachkräfte in den
Krankenhäusern im Land zur Verfügung gestellt werden. Andererseits sieht der
Gesetzentwurf aber die Streichung des Pflegezuschlags vor, der in
Baden-Württemberg mehr als 60 Mio. Euro ausmacht. Unterm Strich heißt das:
Mindestens 20 Mio. Euro weniger für die Krankenhäuser im Land“, rechnet
Piepenburg vor. Und damit nicht genug. Die bisher gut 60 Mio. Euro konnten die
Krankenhäuser für das gesamte Personal einsetzen. Die gekürzten Mittel sollen
nun nur noch für das Pflegepersonal eingesetzt werden dürfen. „Mit weniger Geld
und weniger Flexibilität lässt sich keine bessere Patientenversorgung
erreichen. Der Pflegezuschlag muss erhalten bleiben“, so Piepenburg.
„Und ein ganz zentrales Problem wird im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz bisher
überhaupt nicht berücksichtigt. Das überdurchschnittliche Preis- und Lohnniveau
im Land führt nach wie vor nicht zu einem höheren Landesbasisfallwert. Das ist
aber auch weiterhin unbedingt erforderlich, denn die überdurchschnittlichen
Gehälter betreffen ja alle Berufsgruppen“, so der Vorstandsvorsitzende weiter.
Der Landesbasisfallwert müsse als die entscheidende Größe für die Finanzierung
der Krankenhäuser endlich die realen Kosten abbilden. Die
überdurchschnittlichen Kosten im Land werden bislang aufgrund der rechtlichen
Vorgaben nicht in den Krankenhauserlösen berücksichtigt. Dies bedeutet eine
erhebliche Benachteiligung baden-württembergischer Krankenhäuser im Vergleich
mit anderen Bundesländern. Die Folge ist, dass fast 50% der Kliniken im Land im
Jahr 2017 nach den Zahlen des BWKG-Indikators ein Defizit hatten. In seiner
Stellungnahme zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz greift der Bundesrat – nicht
zuletzt auf Initiative des Landes Baden-Württemberg – erstmals diese
langjährige Forderung der BWKG auf, das überdurchschnittliche Lohnniveau beim
Landesbasisfallwert zu berücksichtigen. „Wir begrüßen die Forderung des
Bundesrates ausdrücklich und appellieren an die Abgeordneten, dieser im
Bundestag zuzustimmen“, so Piepenburg. Nur so werde sichergestellt, dass
zumindest in der Zukunft nicht bei Ärzten, OP-Assistenten, medizinischen
Fachkräften, Therapeuten oder Technikern gespart werden muss.
„Nur wenn die Krankenhäuser ihren Mitarbeitern marktgerechte Gehälter bezahlen
können, werden die Fachkräfte nicht ins Ausland oder in andere Branchen
abwandern“, macht der Vorstandsvorsitzende deutlich. Aktuell sind mindestens
400 Stellen bei den Ärzten und 1200 bei den Pflegekräften nicht besetzt. Und
schon lange versuchen die Kliniken, mit fachkräftesparenden Innovationen und
verstärkter Ausbildung dem Personalmangel zu begegnen. Hierfür erwarten sie
Unterstützung von der Politik. Der Gesetzentwurf berücksichtigt bislang aber
nur zukünftige Innovationen. Wenn das nicht korrigiert wird, bleiben die
bereits umgesetzten Innovationen in der Finanzierung außen vor und es würden
letztlich die Häuser bestraft, die bereits aktiv geworden sind.
Der Gesetzentwurf beinhaltet auch eine Regelung zur Ausbildung. Danach soll nur
das erste Ausbildungsjahr der angehenden Pflegekräfte voll finanziert werden.
„Um mehr Ausbildungsplätze in der Krankenpflege zu schaffen, muss
sichergestellt werden, dass die gesamte Ausbildung von den Krankenkassen
vollumfänglich finanziert wird“, fordert der Vorstandsvorsitzende. Nur so werde
tatsächlich ein Anreiz geschaffen, zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen.
„Das Ziel der Bundesregierung, mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz die
Pflege im Krankenhaus zu entlasten und so die Versorgung der Patienten zu
verbessern, wird nur erreichbar sein, wenn der Entwurf in den genannten Punkten
überarbeitet wird.“, so das abschließende Fazit des
BWKG-Vorstandsvorsitzenden.
Krankenhäuser in Baden-Württemberg Verlierer der Pflegereform? - Korrektur des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes zwingend erforderlich. Streichung des Pflegezuschlags konterkariert Stärkung der Pflege (Pressemitteilung).